Gebrauchtgerät Garantie Austauschgerät teurer

Hallo,

Man nehme an jemand hätte ein Gebrauchtgerät von einem Fachhändler gekauft und 3 Monate Garantie darauf erhalten.
Innerhalb dieser Zeit ging das Gerät aus für den Käufer unerfindlichen Gründen Kaputt (Haussicherung flog raus beim anschalten).
Der Kunde hätte das Gerät dem Händer in der grossen fernen Stadt zur Prüfung und Reparatur in der Garantiezeit gebracht.
Es sei ein Totalschaden.

Seit fast zwei Monaten renne der Kunde der Firma hinterher was denn nun sei mit dem Gerät.
Nun wurden dem Kunden Ersatzgeräte angeboten. Allerdings trotz ausdrücklicher Aufforderung durch den Kunden nicht Kostenneutral. Er solle für die Geräte bis zu 500 Euro Aufpreis zahlen (günstigste Variante 250Euro), dafür wäre der Versand gratis (das Ursprungsgerät hätte 1300 Euro gekostet).
Sämtliche Geräte haben eine etwas geringere Leistung, sind aber etwas jünger als das Ursprungsgerät.

Kunde mag eigentlich nicht noch mehr Geld investieren, da er den Verdacht hat dass auch das Folgegerät die Garantiezeit evtl nur kurz überleben könnte und er dann 1700 Euro komplett in den Sand gesetzt hätte. Sein vertrauen in den Fachhandel ist erloschen.

Was kann er tun? Welche Rechte und Pflichten hat er in so einer Situation?
Kann er bei einem teureren Gerät wenigstens auf eine längere Garantiezeit bestehen? Kann er sein Geld zurückfordern?
Muss ihm der Händler nicht ein kostenneutrales Ersatzgerät liefern?
In welcher Frist muss denn vom Händer eine Leistung erbracht werden? Der Kunde kann ja nun nichts schweissen ohne Gerät…seit Monaten.

Vielen Dank für Ratschläge

Gruss
M.

Kunde mag eigentlich nicht noch mehr Geld investieren, da er
den Verdacht hat dass auch das Folgegerät die Garantiezeit
evtl nur kurz überleben könnte und er dann 1700 Euro komplett
in den Sand gesetzt hätte. Sein vertrauen in den Fachhandel
ist erloschen.

kunde sollGeld zurückfordern; Und woanders kaufen. Vielleicht aber nicht das Vertrauen in den fachhandel verlieren, sondern in diesen einen Fachhändler bzw in Gebrauchtgeräte…

Was kann er tun? Welche Rechte und Pflichten hat er in so
einer Situation?
Kann er bei einem teureren Gerät wenigstens auf eine längere
Garantiezeit bestehen?

Kann er sein Geld zurückfordern?

Wenn die Garantie vom Händler gegeben wurde, wie du schreibst, dann ja.

Muss ihm der Händler nicht ein kostenneutrales Ersatzgerät
liefern?

Nun, wenn der Händler das nicht kann? Dann gibt es eben noch Wandlung oder Minderung.

Hallo,

kunde sollGeld zurückfordern; Und woanders kaufen.

Rechtsgrundlage? Fehlanzeige.

Kann er bei einem teureren Gerät wenigstens auf eine längere
Garantiezeit bestehen?

Kann er sein Geld zurückfordern?

Wenn die Garantie vom Händler gegeben wurde, wie du schreibst,
dann ja.

Vielleicht solltest Du Dich zunächst über die Unterscheide zwischen Gewährleistung und Garantie und die daraus resultierenden Rechtsfolgen informieren. Kennst Du den Umfang des Garantieversprechens? Ich nicht.

Muss ihm der Händler nicht ein kostenneutrales Ersatzgerät
liefern?

Nun, wenn der Händler das nicht kann? Dann gibt es eben noch
Wandlung oder Minderung.

Rechtsgrundlage? Fehlanzeige.

Gruß

S.J.

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Hallo,

zunächst gilt es Garantie und Gewährleistung/Sachmängelhaftung zu unterscheiden, denn häufig wird dies vom Verbraucher nicht differenziert und es herrscht häufig die Auffassung, dass jede Sache nach Gesetz zwei Jahre halten muss. Dem ist aber nicht so.

Der Verkäufer ist laut BGB verpflichtet, die Sache (den Kaufgegenstand) frei von Mängeln zu übergeben. Keinesfalls ist der Verkäufer verpflichtet dafür einzustehen, dass eine Sache eine bestimmte Zeit „hält“. Der Anspruch hierauf verjährt idR. nach 24 Monaten. Das heißt also, der Käufer hat 24 Monate Zeit, Mängel, die bei Übergabe schon vorhanden waren, zu reklamieren. Die Beweislast, dass ein Defekt auf einen Mangel zurückzuführen ist, der bereits bei Übergabe bestand, liegt grundsätzlich beim Käufer.

Um dem Käufer längerfristige Sicherheit zu geben, gewähren einige Händler oder Hersteller eine Garantie. Diese tritt grundsätzlich neben die Gewährleistung. Eine Verpflichtung eine Garantie abzugeben besteht aber nicht. Daher ist der Garantiegeber auch berechtigt die Bedingungen für die Garantie frei auszugestalten. Im Garantiefall ist also ausschließlich von Belang, was in den Garantiebedingungen geregelt ist.

Es wäre also zunächst zu klären, welche Anspruchsgrundlage zur Anwendung kommt.

Gruß

S.J.

Hallo,

Es ging um einen Fall innerhalb einer 3 Monatigen Garantie.

Gruss
M.

Das ist ein Expertenforum und kein falsche Antwortenforum!
Die fragenden User werden durch derartige Antworten verunsichert und geholfen wird damit keinesfalls.
Jedem kann mal ein Fehler unterlaufen aber die Antworten dieses Users sind NUR Fehler- bzw unrichtige Antworten.
ramses90

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Hallo,

ja und was steht in den Garantiebedingungen?

VG
EK

Welche Bedingungen?
Hallo,

Nehmen wir an es stünde auf der Rechnung nur drauf dass es drei Monate Garantie gäbe. Auf der Homepage sei nichts zu finden und in den emails auch nicht.

Die dumme M. meinte ja das sei eine generelle Sache: Ware kaputt in angegebener Zeit ohne Zutun des Käufers verpflichtet Händler zu Reparatur oder Ersatz.

Was nun?

Gruss
M.

Hallo,

Nehmen wir an es stünde auf der Rechnung nur drauf dass es
drei Monate Garantie gäbe. Auf der Homepage sei nichts zu
finden und in den emails auch nicht.

dann hält man dem Verkäufer mal das BGB unter die Nase:

http://dejure.org/gesetze/BGB/477.html

Die dumme M. meinte ja das sei eine generelle Sache: Ware
kaputt in angegebener Zeit ohne Zutun des Käufers verpflichtet
Händler zu Reparatur oder Ersatz.

Hinsichtlich der Garantie gibt es keine „generelle“ Regelung. Das ist darin begründet, dass es fast keine gesetzliche Regelungen hierzu gibt. So kann der Garant die Garantie beliebig einschränken und an Bedingungen knüpfen. Das klassische Beispiel ist die Durchrostungsgarantie bei PKW: Diese gilt nur, wenn der Rost von Innen nach Außen gekommen ist und wenn die regelmäßigen und selbstverständlich kostenpflichtigen Zwischenuntersuchungen gemacht werden.

Gruß

S.J.

Das ist ein Expertenforum und kein falsche Antwortenforum!

WAS MACHST DU DANN HIER?

Jedem kann mal ein Fehler unterlaufen aber die Antworten
dieses Users sind NUR Fehler- bzw unrichtige Antworten.

Das ist Unsinn.

Das ist ein Expertenforum und kein falsche Antwortenforum!

WAS MACHST DU DANN HIER?

Die Antwort verstösst schonmal gegen FAQ 1129 und schreien muss man auch nicht, man ist hier weder taub noch blind.
Und was man hier macht? Man verbreitet jedenfalls nicht soviel konzentrierten Quatsch! Und wenn doch, entschuldigt man sich wenigstens dafür.

Jedem kann mal ein Fehler unterlaufen aber die Antworten
dieses Users sind NUR Fehler- bzw unrichtige Antworten.

Das ist Unsinn.

Das ist kein Unsinn sondern leider traurige Realität.
ramses90

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