Hallo,
Man nehme an jemand hätte ein Gebrauchtgerät von einem Fachhändler gekauft und 3 Monate Garantie darauf erhalten.
Innerhalb dieser Zeit ging das Gerät aus für den Käufer unerfindlichen Gründen Kaputt (Haussicherung flog raus beim anschalten).
Der Kunde hätte das Gerät dem Händer in der grossen fernen Stadt zur Prüfung und Reparatur in der Garantiezeit gebracht.
Es sei ein Totalschaden.
Seit fast zwei Monaten renne der Kunde der Firma hinterher was denn nun sei mit dem Gerät.
Nun wurden dem Kunden Ersatzgeräte angeboten. Allerdings trotz ausdrücklicher Aufforderung durch den Kunden nicht Kostenneutral. Er solle für die Geräte bis zu 500 Euro Aufpreis zahlen (günstigste Variante 250Euro), dafür wäre der Versand gratis (das Ursprungsgerät hätte 1300 Euro gekostet).
Sämtliche Geräte haben eine etwas geringere Leistung, sind aber etwas jünger als das Ursprungsgerät.
Kunde mag eigentlich nicht noch mehr Geld investieren, da er den Verdacht hat dass auch das Folgegerät die Garantiezeit evtl nur kurz überleben könnte und er dann 1700 Euro komplett in den Sand gesetzt hätte. Sein vertrauen in den Fachhandel ist erloschen.
Was kann er tun? Welche Rechte und Pflichten hat er in so einer Situation?
Kann er bei einem teureren Gerät wenigstens auf eine längere Garantiezeit bestehen? Kann er sein Geld zurückfordern?
Muss ihm der Händler nicht ein kostenneutrales Ersatzgerät liefern?
In welcher Frist muss denn vom Händer eine Leistung erbracht werden? Der Kunde kann ja nun nichts schweissen ohne Gerät…seit Monaten.
Vielen Dank für Ratschläge
Gruss
M.