Lieber www’ler!
Ein Gebrauchtwagen wurde bei einem Händler ‚an der Ecke‘ erstanden - mit einer Gebrauchtwagengarantie durch eine Versicherungsgesellschaft, die die vorgeschriebene Garantieleistung für den Verkäufer übernehmen sollte.
In den Klauseln des Vertrages steht geschrieben, dass der Käufer zu den vorgeschriebenen Inspektionen eine durch den Hersteller anerkannte Fachwerkstatt aufsuchen solle. Meines Wissens nach wurde solch eine Klausel für Neu-Wagen durch die EU 2002 irgendwie mal gekippt.
Nun nehmen wir an, der Käufer hat die Inspektionen bei einer bekannten Werkstatt-Kette nach den Vorgaben des Auto-Herstellers durchführen lassen. Nun tritt kurz vor Ablauf der 1jährigen Garantiezeit ein Schadensfall ein. Die Versicherungsgesellschaft verweigert eine Übernahme der Garantieleistungen mit dem Hinweis auf die nicht in einer Vertragswerkstatt durchgeführte Inspektion.
Hat es der Käufer versiebt, als er die Klausel offenbar nicht richtig gelesen und eingehalten hat? Oder ist die Versicherungsgesellschaft leistungspflichtig?
Liebe Grüße,
Swantje