Gebrauchtwagengarantie

Lieber www’ler!

Ein Gebrauchtwagen wurde bei einem Händler ‚an der Ecke‘ erstanden - mit einer Gebrauchtwagengarantie durch eine Versicherungsgesellschaft, die die vorgeschriebene Garantieleistung für den Verkäufer übernehmen sollte.

In den Klauseln des Vertrages steht geschrieben, dass der Käufer zu den vorgeschriebenen Inspektionen eine durch den Hersteller anerkannte Fachwerkstatt aufsuchen solle. Meines Wissens nach wurde solch eine Klausel für Neu-Wagen durch die EU 2002 irgendwie mal gekippt.

Nun nehmen wir an, der Käufer hat die Inspektionen bei einer bekannten Werkstatt-Kette nach den Vorgaben des Auto-Herstellers durchführen lassen. Nun tritt kurz vor Ablauf der 1jährigen Garantiezeit ein Schadensfall ein. Die Versicherungsgesellschaft verweigert eine Übernahme der Garantieleistungen mit dem Hinweis auf die nicht in einer Vertragswerkstatt durchgeführte Inspektion.

Hat es der Käufer versiebt, als er die Klausel offenbar nicht richtig gelesen und eingehalten hat? Oder ist die Versicherungsgesellschaft leistungspflichtig?

Liebe Grüße,
Swantje

die versicherung kann nur ablehnen,wenn die inspektion NICHT durchgeführt wurde,aber nicht,weil sie in einer freien werkstatt nach richtlinien des herstellers durchgeführt wurde.

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Aktualisierung - leider!
Hallo!

Leider ist dem doch nicht so. Also wie wir jetzt nach Recherchen über den ADAC heraus gefunden haben, ist das tatsächlich ein Stolperstein. Da der Vertrag mit der Versicherungsgesellschaft ein eigenständiger Vertrag ist, gelten für ihn nicht die Regelungen der EU analog zu der Richtlinie für Neufahrzeuge und Garantie. Hier gäbe es irgendein Urteil aus Oldenburg. Leider habe ich kein Aktenzeichen dazu bekommen.

Die Versicherungsgesellschaft kann für die Gebrauchtwagengarantie - da sie nicht unmittelbar mit dem Kauf verbunden ist - völlig frei die Klauseln festlegen.

In diesem Fall hat der Versicherungsnehmer einfach das Kleingedruckte auf Seite 5 nicht richtig gelesen und bleibt jetzt auf seinem eigentlichen Garantiefall sitzen - gleich, dass die freie Werkstatt nach den Vorgaben des Herstellers gearbeitet hat.

Liebe Grüße,
Swantje