wenn Du von Jugendstrafrecht so überhaupt keine Ahnung hast,
warum meinst Du dann hier so einen Unsinn schreiben zu müssen?
In welchem Punkt schreibe ich denn deiner Ansicht nach Unsinn ? §105 JGG erfasst, wann auf Heranwachsende noch Jugendstrafrecht anzuwenden ist. So kann es durchaus vorkommen, dass ein 19-jähriger nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird.
http://www.gesetze-im-internet.de/jgg/__105.html
Mein Beitrag war in so fern missständlich formuliert, dass er suggeriert, die Anwendung des Jugendstrafrechts sei abhängig von der Kooperation des Täters. Der Satz mit dem Verzicht auf Milderung der Strafe sollte lediglich unkooperatives Verhalten des Täters ansich umfassen und sich nicht auf die Anwendung von Jugendstrafrecht erstrecken.
Vielmehr war meine Ausführung dahin gehend zu verstehen, dass die Anwendung von Jugendstrafrecht sich nicht ausschließlich nach dem Alter des Täters richten und deshalb nicht grundsätzlich gelten muss. Heranwachsende können, müssen aber bei bestimmten, vorliegenden Kriterien (wenn auch Ausnahmen) nicht nach Jugendstrafrecht verurteilt werden.
Die Art und Weise deiner Antwort missfällt mir aber sehr. Auch in Internetforen sollte ein entsprechender Höflichkeitston gewahrt werden, den ich in deinem Beitrag nicht im geringsten erkennen kann. Im Gegenzug könnte ich z.B. ebenso dein fälschliches zitieren anprangern, da man nur das zitiert, was auch wirklich von Bedeutung ist - aber auf das Niveau brauche ich mich jetzt gar nicht begeben…
In diesem Sinne: Denk mal drüber nach. Selbst wenn man glaubt im Recht zu sein (selbst wenn es auch tatsächlich so ist), sollte man etwas rücksichtsvoller antworten. Vielleicht verzapft der Gegenüber auch gar keinen Unsinn sondern drückt sich nur falsch aus ?