Hallo,
als ich mit meinen Freunden zusammen saß haben wir über eine „Geld-zurück-Garantie“ bei Haustieren diskutiert und diese ist sehr schnell in ein arges Wort-und Meinungsgefecht entbrand.
Es ist in den meisten Zooläden (um nicht zu sagen in allen) ja meist so das lebende Tiere die verkauft werden nicht zurückgenommen werden, ergo man auch kein Geld zurück bekommt. Wie genau verhält sich das bei sogenannten Futtertieren?! Diese werden ja auch „lebend“ verkauft (z.B. Grillen für Geckos oder ähnliches in der Packung) wenn die Packung nun beschädigt ist kann man dann zum Zooladen gehen und sein Geld zurück verlangen da man ja eigentlich beschädigte Ware verkauft hat. Oder zählt das dann auch zum Auschluss weil es sich ja um lebend tiere gehandelt hat?!
Für Meinungen bin ich sehr dankbar
lg