Geltungsbereich Pressegesetz (NRW) bei international vertriebenem E-Book

Hallo liebe Experten,

§8 des Pressegesetzes NRW gibt an, welche Informationen im Impressum von „auf jedem im Geltungsbereich dieses Gesetzes erscheinenden Druckwerk“ gegeben werden müssen. Doch welche Druckwerke befinden sich im Geltungsbereich dieses Gesetzes - alle, die von einer Person in NRW verfasst werden, oder alle, die in NRW vertrieben werden?

Was ist zB mit einem englischsprachigen E-Book, das von einer Person in NRW verfasst und verkauft wird, das aber ausschließlich über Amazon.com und andere internationale (= zweifellos außerhalb des fraglichen Geltungsbereiches liegenden) Plattformen angeboten wird?

Vielen Dank für eure fachkundige Hilfew!

Hallo!

Ich gehe, da ich keinen Kommentar zum Pressegesetz habe davon aus, daß es einfach auf den Erscheinungsort ankommt. Gemeint wird damit das „In Verkehr bringen“ sein. Auf die Frage, wer das Druckwerk verfaßt hat, kann es m.E. nicht ankommen. Ob das Gesetz sich ohne weiteres auch auf den Internethandel anwenden läßt, kann ich nicht sagen. Möglicherweise gibt ein Querverweis im z.b. Fernabsatzgesetz etc. Aufschluß über die Anwendung des PresseG.

Gruß

Ralf

Hallo Ralf,

vielen Dank für deine Antwort! Ja, wie so oft schafft der Internethandel da Fälle, die nicht so recht in die alteingesessenen Regelungern passen wollen…

Viele Grüße
Sylphe