Hallo liebe Experten,
§8 des Pressegesetzes NRW gibt an, welche Informationen im Impressum von „auf jedem im Geltungsbereich dieses Gesetzes erscheinenden Druckwerk“ gegeben werden müssen. Doch welche Druckwerke befinden sich im Geltungsbereich dieses Gesetzes - alle, die von einer Person in NRW verfasst werden, oder alle, die in NRW vertrieben werden?
Was ist zB mit einem englischsprachigen E-Book, das von einer Person in NRW verfasst und verkauft wird, das aber ausschließlich über Amazon.com und andere internationale (= zweifellos außerhalb des fraglichen Geltungsbereiches liegenden) Plattformen angeboten wird?
Vielen Dank für eure fachkundige Hilfew!