Weiß jemand, ob das so richtig ist:
„Wenn ein Musiklehrer in der Schule im Unterricht Hörbeispiele vorspielt, muß er dafür GEMA-Gebühren zahlen.“
Es gibt dafür angeblich von bestimmten Verlagen spezielle CDs, die um die 60€ kosten, mit denen die GEMA-Gebühren abgegolten sind. Das heißt im Klartext, wenn ein Lehrer beispielsweise einen Konzertbesuch vorbereiten und den Schülern dafür verschiedene Einspielungen von z.B. der Schicksalssinfonie vorspielen möchte und dafür seine eigenen CDs verwendet, verstößt er gegen das Gesetz? Ist das Vorspielen vor einer (geschlossenen) Schulklasse „öffentlich“?