Gemeinschaftlicher Erbschein

Hallo,

angenommen es sind mehrere Erben vorhanden, die einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen möchten. Müssen dann alle anwesend sein?
Lt. BGB gilt
§ 2357
Gemeinschaftlicher Erbschein

(1) Sind mehrere Erben vorhanden, so ist auf Antrag ein gemeinschaftlicher Erbschein zu erteilen. Der Antrag kann von jedem der Erben gestellt werden.

Was aber ist, wenn einer der Erben im Ausland wohnt und gar nicht in das Land des Erblassers reisen möchte? Ist das möglich?