Gerichtlicher Betreuer

Wie wird man amtlich oder gerichtlich anerkannter Betreuer??? Wo kann man es beantragen , oder muss hierfür eine Ausbildung stattfinden.
Bitte um eine Antwort

Nahe VERWANDTE können vom Gericht zum Betreuer ernannt werden. Nur wenn du das professionell machen willst, brauchst du dafür eine Ausbildung.

Diese wird z.B. von der Diakonie angeboten

Auch gute Bekannte, Freunde können zum Betreuer gerichtlich ernannt werden.
Zustimmung des Betreuten notwendig.
Polizeiliches Führungszeugnis erforderlich (in Berlin jedenfalls)
Spezielle Ausbildung nicht erforderlich.

Danke für die Antwort, wie lange kann so eine Ausbildung dauern ??? Und wie wird sie dann honoriert .

Nahe VERWANDTE können vom Gericht zum Betreuer ernannt werden.

Ist ein Ehemann mit seiner Frau verwandt? Oder ist Verwandschaft eher doch keine Voraussetzung?

Meines Wissens ist eine spezielle Ausbildung nicht nötig bzw. es ist keine vorgeschrieben. Bessere Karten hast Du natürlich, wenn die eine Ausbildung mit entsprechenden Zeugnissen bzw. Diplom hast. Die Betreuer, die ich kenne, haben in den meisten Fällen ein Studium als Sozialpädagogen/Sozialarbeiter, Psychologen oder Theologen absolviert. Ich kenne aber auch gelernte Alten-/Krankenpfleger, die sich als Betreuer spezialisiert haben. Das Betreuungsgericht und die Betreuungsbehörden verlangen jedoch von „Laien“ inzwischen den Nachweis, dass sich der Bewerber die erforderlichen rechtlichen und psychiatrisch-psychologischen Grundlagen, die zu einer professionellen Betreuungsführung erforderlich sind, aneignet und entsprechende Fortbildungskurse nachweist. Auch wird vom professionellen Betreuer eine ständige Fortbildungsbereitschaft erwartet. Bewerben kann man sich beim Betreuungsgericht bzw. den Betreuungsbehörden. Diese findet man beim jeweiligen Amtsgericht.

Hallo,

diese Frage könnte sehr umfangreich beantwortet werden. Wenn du dich wirklich dafür interessiert wende dich zum einen an einen Mitarbeiter der Betreuungsbehörde bei den Landratsämtern UND an einen Rechtspfleger des Betreuungsgerichts beim örtlichen Amtsgericht.

Soweit man plant als Berufsbetreuer zu arbeiten führt dahin der Weg über die anfängliche ehrenamtliche Betreuung. Das ist auch zwingend notwendig um auszutesten ob man für diesen harten und stressigen Job als Berufsbetreuer taugt. Auch zum Thema Vergütung könnte man Seiten füllen… wenn du Lust und Zeit hast schau mal hier

http://www.gesetze-im-internet.de/vbvg/

Ansonsten findet man auch bei Google schon `ne ganze Menge Material.

ml.