Hallo ,
beim Kaufvertrag ist der getichtsstand der erfüllungsort , hab ich das richtig verstanden?
somit ist bei einer bringschuld zb von waren der Gerichtsstand beim Käufer (Gläubiger)?
fdanke
Hallo ,
beim Kaufvertrag ist der getichtsstand der erfüllungsort , hab ich das richtig verstanden?
somit ist bei einer bringschuld zb von waren der Gerichtsstand beim Käufer (Gläubiger)?
fdanke