Gesetze im All/auf hoher See

Hallo,
welche Gesetze gelten im Weltall (in einem Flugzeug) oder auf hoher See, z.B. mitten zwischen 2 Kontinenten?
Vielleicht die von der Region, von der man losgereist ist?

Hallo,
welche Gesetze gelten im Weltall (in einem Flugzeug) oder auf
hoher See, z.B. mitten zwischen 2 Kontinenten?
Vielleicht die von der Region, von der man losgereist ist?

Flugzeuge von deutschen Firmen gehören zum deutschen Staatsgebiet, wenn sie flugbereit sind. Flugereit sind sie, wenn sie die Türen geschlossen haben und sie vom Terminal losgefahren sind. Dabei ist es egal, in welchem Land das FLugzeug gestartet ist.
Bei Raumfahrtzeugen wird Ähnliches gelten.

Hallo,
welche Gesetze gelten im Weltall (in einem Flugzeug)

Der „Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper“

oder auf hoher See, z.B. mitten zwischen 2 Kontinenten?

Das "Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen.

Vielleicht die von der Region, von der man losgereist ist?

Soweit in den obigen Verträgen eine entsprechende „Flaggenstaatenregelung“ vorgesehen ist, ja.

Gruß Andreas

Flugzeuge von deutschen Firmen gehören zum deutschen
Staatsgebiet, wenn sie flugbereit sind. Flugereit sind sie,
wenn sie die Türen geschlossen haben und sie vom Terminal
losgefahren sind. Dabei ist es egal, in welchem Land das
FLugzeug gestartet ist.
Bei Raumfahrtzeugen wird Ähnliches gelten.

In einem Wort: Unsinn!

Gruß Andreas

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In einem Wort: Unsinn!

Wieso das?
Ich dachte immer, dass das bei Flugzeugen so sei.

Ich dachte immer, dass das bei Flugzeugen so sei.

Na ja, aber hier wurde doch nach Fakten gefragt und nicht nach dem, was du glaubst? Das hier ist nicht das Religionsbrett.

Bei Bedarf kannst du ja mal in die angesprochenen Verträge reinschauen.

Gruß Andreas

Danke ich werd mir die Gesetze auch mal ankucken :smile:

Na ja, aber hier wurde doch nach Fakten gefragt und nicht nach
dem, was du glaubst? Das hier ist nicht das Religionsbrett.

In keinem von den „angesprochenen Verträgen“ finde ich irgendwas über Flugzeuge. Du willst dich scheinbar nur aufspielen und mir nicht helfen.

Flugzeuge von deutschen Firmen gehören zum deutschen
Staatsgebiet, wenn sie flugbereit sind. Flugereit sind sie,
wenn sie die Türen geschlossen haben und sie vom Terminal
losgefahren sind. Dabei ist es egal, in welchem Land das
FLugzeug gestartet ist.
Bei Raumfahrtzeugen wird Ähnliches gelten.

In einem Wort: Unsinn!

Das sehe ich anders. M.E. ist seine Antwort lediglich unvollständig und im Konkreten fraglich, nicht aber prinzipiell.

Denn zB. § 4 StGB stützt ja genau diese Aussage, und zwar auch insoweit, dass die Norm die Annahme der Anwendung Deutscher Hoheitsgewalt auf den entsprechenden Flugzeugen nicht positiv normiert, sondern voraussetzt. Dass das wohl mit geschlossenen Türen, Flugbereitschaft und Lösung vom Terminal nichts zu tun hat, sehe ich auch, aber seinen Beitrag vor dem Hintergrund allein der genannten Norm als Unsinn abzutun, halte ich für falsch.

Für die restliche Frage hat er halt keine Antwort gegeben.

Gruß
Dea