Gewerbemüll in Hausmüll

Hallo Zusammen,
wenn eine Gewerbetreibende Person mit Ladenlokal sich die Müllkosten sparen wollte, könnte sie dann ihren Gewerbemüll in der Hausmülltonne ihres privaten Wohnortes reinschmeissen?

Nach meinem empfinden wäre es ein Betrug an die im Wohnort lebenden Leute, die Alle dann ja viel mehr Hausmüll hätten und die Allgemeinheit müsste das tragen.

Klar spart man sich als Gewerbetreibender dann einiges.
Man müsste ja nur eine Musstonne haben und spart sich so die evtl. Anschaffung einer zweiten oder dritten, jedoch auf Kosten der Allgemeinheit.

Wie würde das denn rechtlich funktionieren, wer würde denn in einem solchen Fall, Anstoss an so was nehmen?

Wäre es ein Kavaliersdelikt?

Diese fiktive Situation beschäftigt mich, wer kann mir helfen?
Liebe Grüße
:slight_smile: Caschmi

wenn eine Gewerbetreibende Person mit Ladenlokal sich die
Müllkosten sparen wollte, könnte sie dann ihren Gewerbemüll in
der Hausmülltonne ihres privaten Wohnortes reinschmeissen?
Nach meinem empfinden wäre es ein Betrug an die im Wohnort
lebenden Leute, die Alle dann ja viel mehr Hausmüll hätten und
die Allgemeinheit müsste das tragen.
Klar spart man sich als Gewerbetreibender dann einiges.
Man müsste ja nur eine Musstonne haben und spart sich so die
evtl. Anschaffung einer zweiten oder dritten, jedoch auf
Kosten der Allgemeinheit.
Wie würde das denn rechtlich funktionieren, wer würde denn in
einem solchen Fall, Anstoss an so was nehmen?
Wäre es ein Kavaliersdelikt?

Hallo Caschmi,
ohne die betreffende Abfallwirtschaftssatzung zu lesen, möchte ich hier ganz selbstbewusst behaupten, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Ansprechpartner ist Dein Abfallwirtschaftsamt (meist Landkreis, kreisfreie Städte).
Mit freundlichen Grüßen

Ulf

Hallo Ulf,
nehmen wir mal an das die Satzung aus der Großstadt Köln käme und hier nachzulesen wär:
http://www.awbkoeln.de/downloadcenter/download_01.php3

Wie würde es denn aussehen mit den Mitmietern/Eigentümern dieser privaten Wohnanlage, könnten diese dann gerichtlich, strafrechtlich vorgehen?

Ich persönlich würde, nachdem mir soetwas bekannt würde, und ich dann wüsste warum meine Hausmülltonnen ständig überfüllt sind, denken, dass es auf meine Kosten passiert, ich somit Verluste hätte, nur damit einer sich evtl. 60 Euro spart.

Wäre dies nicht schon Betrug, oder Erschleichung?
Fragen über Fragen :wink:
Liebe Grüße
:slight_smile: Caschmi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Caschmi,
halte mal den Ball flach. (Betrug, Erschleichung, gerichtlich, strafrechtlich) Sonst bist Du schnell bei Mord und Totschlag.

Wenn Du mit der Person nicht sprechen kannst oder willst, ist Dein erster Ansprechpartner Dein Vermieter. Dieser hat kein Interesse, durch ungerechte Nebenkosten seine Mieter zu vergraulen. Wenn das nicht hilft, wende Dich an die Kundenberatung entsprechend der aufgeführten Internetseite. Für Tipps zu nicht gemeldeten Gewerbe sind die Dankbar. Die wollen Gebühren kassieren und müssen entsorgen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulf

Hallo,

hier gibt es eine sehr schöne Broschüre zur Gewerbeabfallverordnung:

http://www.bsr-online.de/bsr/download/Broschuere_Gew…

Da Bundesrecht gilt das in allen Bundesländern.

Generell ist davon auszugehen, dass in jedem Gewerbebetrieb Restmüll anfällt, der satzungsgemäß dem öffentlichen Entsorgungsträger anzudienen ist. Für den Anschluß an die öffentliche Abfallentsorgung ist der Grundstückseigentümer verantwortlich, der seine Kosten auf Mieter/Pächter umlegt.

ujk

Für den Anschluß an die
öffentliche Abfallentsorgung ist der Grundstückseigentümer
verantwortlich, der seine Kosten auf Mieter/Pächter umlegt.

Vorsicht mit allgemeinen Aussagen. In meinem Landkreis ist der Mieter der Gebührenschuldner.