Hallo,
die GEZ erhebt Gebühren weder aufgrund der Kopfzahl der möglichen Nutzer noch aufgrund der Häufigkeit der Nutzung. Die Gebühr bezieht sich auf das Empfangsgerät, es genügt also das Vorhandensein eines empfangsbereiten Gerätes.
Wenn es bei einem unverheirateten Paar nur einen Fernseher gibt, ist auch nur einmal die Rundfunkgebühr zu zahlen, und zwar von demjenigen,dem das Gerät gehört. Hat der andere Partner ebenfalls ein Radio oder TV, müsste er ebenfalls Gebühren zahlen.
Anders verhält es sich bei Familien, da können im privaten Haushalt mehrere Geräte vorhanden sei, es wird nur eine Gebühr fällig.Dies gilt für Geräte der Ehegatten. Die Geräte der Kinder sind darin ebenfalls eingeschlossen, solange sie kein eigenes Einkommen haben bzw. gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Gruß
Zemionow