GEZ Zahlungsaufforderung (Familie)

Hallo,
Thomas ist 23 Jahre und bekommt Arbeitslosengeld II. Seine Eltern erhalten beide die Grundsicherung im Alter. Seine Eltern habe die GEZ angemeldet und haben auch eine Entsprechende Befreiung von der GEZ. Thomas lebt im Haushalt seiner Eltern.

Jetzt hat Thomas eine Zahlungsaufforderung von der GEZ Köln in Höhe von 60,00 bekommen. Dazu noch den Hinweis, dass die ihn (GEZ) seit dem 12.2009 angemeldet hat. Er kann jedoch einen Antrag auf Befreiung stellen.

Was sollte Thomas jetzt tun?

Er kann jedoch einen
Antrag auf Befreiung stellen.

Was sollte Thomas jetzt tun?

Hi,
Thomas sollte einen Antrag auf Befreiung stellen!?!
Du schreibst es doch schon selber.

grüsse borthi

Hallo,

Jetzt hat Thomas eine Zahlungsaufforderung von der GEZ Köln in
Höhe von 60,00 bekommen. Dazu noch den Hinweis, dass die ihn
(GEZ) seit dem 12.2009 angemeldet hat. Er kann jedoch einen
Antrag auf Befreiung stellen.

Wie kommen die seit 12.2009 auf 60€? Auf welcher Grundlage haben die die Anmeldung vorgenommen?

Was sollte Thomas jetzt tun?

Hat er denn überhaupt ein anmeldepflichtiges Gerät? Wenn nicht, dann kann er das Ganze einfach ignorieren.
Wenn er eins hat, dann Befreiung beantragen. Geht natürlich nicht rückwirkend.

Grüße

Wie kommen die seit 12.2009 auf 60€? Auf welcher Grundlage
haben die die Anmeldung vorgenommen?

Hat er denn überhaupt ein anmeldepflichtiges Gerät? Wenn
nicht, dann kann er das Ganze einfach ignorieren.
Wenn er eins hat, dann Befreiung beantragen. Geht natürlich
nicht rückwirkend.

Grüße

Die haben Thomas ein Schreiben so im Januar geschickt, wo er angegeben hat, dass er bei seinen Eltern im Haushalt wohnt und über kein eigenes Radio oder TV verfügt.
Ihre Antwort: Aufgrund ihrer Antwort gehen wir davon aus, dass Thomas alle wohnhaft ist und ein Radio oder TV Gerät hat. Daher haben wir ihm folgende Teilnehmernummer zugeordnet (Angemeldet).

Die haben ihm jetzt vor 2 Tagen ein Formular zur Befreiungsstellung geschickt. Heute kam die Rechnung in Höhe von 60,00 € (vom 12.2009-02.2010 die er bis zum 15.2 begleichen soll).

Was soll er machen?

Die haben ihm jetzt vor 2 Tagen ein Formular zur
Befreiungsstellung geschickt.

Nochmal. Ausfüllen und abschicken. Auf Antwort warten.
Dann evtll. nochmal Posten.

grüsse borthi

Hi,

ich bin da anderer Meinung als die Vorposter. Wenn er jetzt den Antrag auf Befreiung stellt, muss er die 60 Euro zahlen. Denn die Befreiung gilt erst ab Antragsstellung, soweit ich weiß.

Thomas sollte besser nochmal einen Brief per Einschreiben schicken in dem er nochmal deutlich macht, dass er keine eigenen Empfangsgeräte hat. Kein Radio, kein TV, keinen internetfähigen PC.

Falls Thomas ganz sicher gehen will, sollte er sich einen Termin bei der Verbraucherberatung holen. Die kennen sich sehr gut mit den GEZ-Problematiken aus.

Gruß

Samira

Hallo,

Die haben Thomas ein Schreiben so im Januar geschickt, wo er
angegeben hat, dass er bei seinen Eltern im Haushalt wohnt und
über kein eigenes Radio oder TV verfügt.
Ihre Antwort: Aufgrund ihrer Antwort gehen wir davon aus, dass
Thomas alle wohnhaft ist und ein Radio oder TV Gerät hat.

Tja, wie bei den gemachten Angaben jemand auf dieses Ergebnis kommt, wird wohl für alle Aussenstehende für immer ein Mysterium bleiben.

Daher haben wir ihm folgende Teilnehmernummer zugeordnet
(Angemeldet).

Das war offensichtlich falsch.

Die haben ihm jetzt vor 2 Tagen ein Formular zur Befreiungsstellung geschickt.

Na das ist aber ein Service, vollkommen ungewohnt. Kann eigentlich nur eine neue Masche sein, die Leute zu verarschen. Denn wer schon mal vorsichtshalber einen Antrag auf Befreiung stellt, gibt damit indirekt zu ein Gerät zu haben. Ohne wäre schließlich auch keine Befreiung notwendig.

Heute kam die Rechnung in Höhe von 60,00 € (vom 12.2009-02.2010 die er bis zum 15.2 begleichen soll).

Habe ich was verpaßt? Wieso kosten drei Monate jetzt schon 60€? Na wie auch immer, ohne anmeldepflichtige Geräte auch keine Gebühren. Von daher wäre auch keine Befreiung notwendig.
Sicher dass die Post von der GEZ ist und nicht von einem (anderen) Bauernfänger ist? Wenn die was wollen, dann müssen sie das nötigenfalls vor Gericht vertreten. Der Richter wird sich wahrscheinlich kaputtlachen, wenn auf der Basis der hier beschriebenen Angaben eine Gebührenpflicht festgestellt worden sein soll.
Um guten Willen zu zeigen, könnte man der GEZ nochmal einen Brief schreiben und die bereits gemachten Angaben noch einmal darstellen. Aber ich befürchte, dass dies dort nur konsequent ignoriert wird.
Also am besten selbst alles ignorieren, solange kein gerichtlicher Mahnbescheid kommt. Man ist zu nichts verpflichtet, außer anmeldepflichtige Geräte auch anzumelden.

Grüße

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