Gläubiger nötigen die falsche Person --> wie wehren?

Hallo,

folgendes Szenario: Ein Max Mustermann bekommt plötzlich über ein paar Monate hinweg Briefe von sieben verschiedenen Inkassobüros, die Geld von ihm möchten (teilweise sind es auch Vollstreckungsbescheide). Nach Rücksprache stellt sich heraus, dass aufgrund eines anderen Geburtsdatums ein anderer Max Mustermann aus einem ganz anderen Bundesland gemeint ist. Aus den Mahnungen (ab 2001) lässt sich auch erkennen, dass der gesuchte Max Mustermann erst nach einer Hochzeit Mustermann heißt und dass er in seinem Wohnort wohl sehr oft die Adresse gewechselt hat. Er ist quasi auf der Flucht.

Da sich die Gläubiger/Inkassobüros auf die Suche gemacht haben, fanden sie nun den falschen Max Mustermann. Dieser ist vor über 25 Jahren aus dem gleichen Bundesland weggezogen.

Nach Rücksprache mit den Inkassobüros konnten einige aufgrund des anderen Geburtsdatums zufrieden gestellt werden, einige möchten Ausweiskopien, andere stellen aber weiterhin ihre Forderungen vom falschen Max Mustermann.

Wie wehrt man sich gegen solche falschen Beschuldigungen, wenn man durch das Geburtsdatum eigentlich klar zeigen kann, dass man der falsche Max Mustermann ist? Warum ist man eigentlich als Falschbeschulidgter in der Beweispflicht und muss gar eine Ausweiskopie schicken? Sind nicht die Inkassobüros in der Beweispflicht? Wie würde man dagegen am besten vorgehen?

Gruß
AXL

Hi,

Max Mustermann erstellt einen Musterbrief und füllt lediglich die Lücken aus.
Egal was die Schreiben, egal wie penetrant sie sind. Die bekommen nur diesen Musterbrief zurück sonst nichts. Wenn die mehr haben wollen sollen sie Klage erheben. Das Gericht kriegt dann die selbe Antwort und die Stellen dann das Verfahren zu Lasten des Klägers ein.
Ach ja, ich würde mal bei der Schufa die gratis Selbstauskunft abfragen. Nur so aus Neugierde.

An:
Inkassobüro oder Amtsgericht
Adresse

Von:
Max Mustermann
Adresse

Widerspruch gegen das Schreiben vom _____________ mit der Referenznummer ___________

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich der in der Betreffzeile genannten Forderung vollständig.
Begründung: Ich bin nicht die im Schreiben genannte Person.
Ich bin
Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
geboren am xx.xx.xxxx
in Beispielstadt als Max Mustermann.

Mit freundlichen Grüßen


Max Mustermann

PS: Dem Gericht würde ich auf verlangen tatsächlich eine Ausweiskopie zuschicken.

Hallo

folgendes Szenario: Ein Max Mustermann bekommt plötzlich über
ein paar Monate hinweg Briefe von sieben verschiedenen
Inkassobüros,

Wie wehrt man sich gegen solche falschen Beschuldigungen, wenn
man durch das Geburtsdatum eigentlich klar zeigen kann, dass
man der falsche Max Mustermann ist? Warum ist man eigentlich
als Falschbeschulidgter in der Beweispflicht und muss gar eine
Ausweiskopie schicken? Sind nicht die Inkassobüros in der
Beweispflicht? Wie würde man dagegen am besten vorgehen?

Sreng genommen muss man nur beim gerichtlichen Mahnbescheid den Haken bei Widerspruch setzen. Außerdem sollte man zur Schadensreduzierung einmalig auf den Irrtum hinweisen.

Mann sollte sich dann natürlich darauf einrichten des öfteren vor Gericht geladen zu werden.

MfG Frank

Hallo Safrael,

danke für die schnelle Antwort. Wie ist das denn mit der Schufa. Wäre es möglich, dass dort die Forderungen der Inkassobüros auftauchen, obwohl man eindeutig die falsche Person ist? Wie kann man sich dagegen wehren?

Gruß
AXL

Hi,

Forderungen von Inkassos tauchen da nicht auf. aber es kamen ja schon schlimmere Sachen von Gerichten. Bei einer simplen Personenverwechslung schleichen sich schon mal Fehler ein.

Erst einmal die gratis Auskunft einholen. danach erhält man eine Tabelle mit Daten.
Dann ankreuzen welche Daten einen betreffen und welche nicht.
Zurückschreiben mit bitte um Korrektur.
Die korrigieren Fehler eigentlich recht zuverlässig.

MFG

Hallo

Sreng genommen muss man nur beim gerichtlichen Mahnbescheid
den Haken bei Widerspruch setzen. Außerdem sollte man zur
Schadensreduzierung einmalig auf den Irrtum hinweisen.

Das mit dem Haken hat sich ja schon erledigt, laut OP gibt es schon einige vollstreckbare Titel. Ich würde auch genau einmal auf den Irrtum hinweisen, inklusive Hinweis auf das Geburtsdatum, denn das können Inkassofirmen recht einfach abgleichen.

Grüße,
.L

Absolut off Topic - aber…
…aber diesen Link MUSS man einfach einmal jährlich nennen.

So sei es!
http://www.davidsrealm.net/justizirrtum.htm

(Und wenn die Moderatoren ein wenig Gnade haben, dann bleibt der auch noch ein-zwei Tage hier stehen. In Ordnung?)

[Mod] Gnade gewährt! Von meiner Seite her…! owT!
VG