Gmbh's austauschen

guten abend, ich hätte da mal…

Hans Pfeiffer (mit 3 F) möchte seine GmbH in die Insolvenz schicken, weil sie überschuldet ist,
aber das Geschäft nicht einfach aufgeben, sondern in einer neu gegründeten GmbH fortführen.
Die neue GmbH gründet er in der Zeit noch vor der Insolvenzmeldung der ersten GmbH,
aber zu einem Zeitpunkt, wo er bereits weiss, daß die erste GmbH den Bach runtergehen wird, weil überschuldet.
Die Frage wurde bereits vor 4 Wochen hier gestellt, es wurde geantwortet, daß dies ohne weiteres möglich und erlaubt ist.
Nun habe ich dazu Zusatzfragen:
Da er bereits sehr viel früher wuste, daß die GmbH überschuldet ist, wird ihm Inso-Verschleppung angelastet.
Wie könnte er dennoch das Geschäft mit einer neu gegründeten GmbH fortführen bzw. welche Fehler könnte er dabei machen?
Kann er die neue GmbH auch gründen, wenn er bereits persönlich eine „eidessstattliche Versichrg“ abgegeben hat?

Was muss er tun, damit er sich nicht strafbar bzw persönlich haftbar gemacht werden kann?

wer-weiss-was?
(kann Rückfragen leider erst in 4 Tagen wieder beantworten)

lG Ralph

Hallo,

hier werden schon mal viele deiner Fragen beantwortet:

http://www.ihk-nordwestfalen.de/wirtschaft/recht-und…

Grüße
miamei

Servus,

neugierhalber: Was steht in dem Text denn zu den vorgelegten Fragen drinne? Ich habe dazu nichts gefunden.

Schöne Grüße

MM

Insolvenzstraftaten und GmbH - GF
Servus,

Wie könnte er dennoch das Geschäft mit einer neu gegründeten GmbH fortführen

er müßte darauf achten, dass er wegen der eventuell vorliegenden Insolvenzstraftat nicht verurteilt wird - d.h. Einstellung des Verfahrens anstreben, auch wenn das Geld kosten sollte.

Kann er die neue GmbH auch gründen, wenn er bereits persönlich eine „eidesstattliche Versicherung“ abgegeben hat?

Kann er. Ist halt die Frage, ob und wie die Angaben, die er dabei gemacht hat, zeitlich und sachlich mit der Einzahlung seines GmbH-Anteils kollidieren - das macht der neuen GmbH aber nichts, könnte aber dem Gesellschafter Ärger einbringen.

Was muss er tun, damit er nicht persönlich haftbar gemacht werden kann?

Durchgriffshaftung ist ein weites Feld - man müsste dazu eine Menge Einzelheiten von der „alten“ GmbH kennen, die den Rahmen des Forums übersteigen.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
ich dachte, auf diese Frage
>Kann er die neue GmbH auch gründen, wenn er bereits persönlich eine „eidessstattliche Versichrg“ abgegeben hat?