guten abend, ich hätte da mal…
Hans Pfeiffer (mit 3 F) möchte seine GmbH in die Insolvenz schicken, weil sie überschuldet ist,
aber das Geschäft nicht einfach aufgeben, sondern in einer neu gegründeten GmbH fortführen.
Die neue GmbH gründet er in der Zeit noch vor der Insolvenzmeldung der ersten GmbH,
aber zu einem Zeitpunkt, wo er bereits weiss, daß die erste GmbH den Bach runtergehen wird, weil überschuldet.
Die Frage wurde bereits vor 4 Wochen hier gestellt, es wurde geantwortet, daß dies ohne weiteres möglich und erlaubt ist.
Nun habe ich dazu Zusatzfragen:
Da er bereits sehr viel früher wuste, daß die GmbH überschuldet ist, wird ihm Inso-Verschleppung angelastet.
Wie könnte er dennoch das Geschäft mit einer neu gegründeten GmbH fortführen bzw. welche Fehler könnte er dabei machen?
Kann er die neue GmbH auch gründen, wenn er bereits persönlich eine „eidessstattliche Versichrg“ abgegeben hat?
Was muss er tun, damit er sich nicht strafbar bzw persönlich haftbar gemacht werden kann?
wer-weiss-was?
(kann Rückfragen leider erst in 4 Tagen wieder beantworten)
lG Ralph