Grenzabstand für Gartenhaus (BW)

Ich möcht in meinem Reihenhausgarten ein Gartenhaus (Geräteschuppen) errichten. Wie weit muss ich von der Grundstücksgrenze wegbleiben?
Das Gartenhaus ist 2,00m x 2,50m groß mit 2,44m Firsthöhe.

Ich habe gelesen (leider vergessen wo), dass man bei einer Grösse von weniger als 40 m3 umbauten Raum keinen Abstand einhalten muss. Stimmt das?

Danke für jede Antwort
Claus

Hi Claus,
so ist das nicht richtig. Du mußt dich mit der Baubehörde deiner Gemeinde in Verbindung setzen und die örtlichen Bestimmungen erfragen.
Ohne Zustimmung des Nachbars kannst du aber niemals auf die Grenze bauen. Mindestabstände sind überall einzuhalten.
Gruß,
Francesco

Hallo Claus,

Grundsätzlich ist ein Gartenhaus dieser Größenordnung nach §50 Abs. 1 LBO „verfahrensfrei“, d.h. es kann ohne Genehmigung errichtet werden. Das Problem liegt hier aber im Wörtchen „grundsätzlich“, da § 50 Abs. 5 LBO ausdrücklich darauf hinweist, dass auch solche verfahrensfreien Vorhaben den anderen Bauvorschriften entsprechen müssen.
Andere wichtige Vorschriften sind natürlich die LBO aber auch das BauGB, der für das Grundstück geltende Bebauungsplan oder andere örtliche Satzungen. Über den Abstand zur Grenze sagt die Vefahrensfreiheit aber nichts aus.

mögliche Problembereiche:

  • Bebauungsplan läßt keine weiteren baulichen Anlagen
    (= Gartenhaus) ausser dem Wohngebäude auf Grundstück zu
  • außerhalb der nach Bebauungsplan festgelegten überbaubaren Grundstücksfläche darf nix gebaut werden
  • Bebauung auf Grenze bei Gartenhaus dieser Größe grundsätzlich (schon wieder *g*) zulässig, aber: sagt der Bebauungsplan hier was anderes ? Ist die Grenze schon bebaut (maximale Bebauung auf Grenze 9 m …) § 6 LBO

Das ganze hängt also sehr von den örtlichen Gegebenheiten ab, der Teufel steckt hier oft im Detail.

Mein Tip: Kopiere doch von Deinem Baugesuch für Dein Reihenhaus den Lageplan und zeichne ungefähr maßstäblich das Gartenhaus hinein. Nimm noch den Gartenhausprospekt mit, auf dem das Haus zu sehen ist und gehe damit auf Deine Gemeindeverwaltung / zuständige Baubehörde.
Beim Sachbearbeiter dann einfach mal fragen, ob das Gartenhaus so gebaut werden kann (eine Art „formlose“ Bauvoranfrage, eine „richtige“ Bauvoranfrage kostet bloß Geld).
Wenn der Sachbearbeiter dann auch einigermaßen freundlich ist, wird er die Frage beantworten (ihm evtl. auch Zeit lassen, damit er sich die Sache in Ruhe anschauen kann).
Bei uns auf dem Amt wird das so gehandhabt, wir sehen das als Bürgerservice an (und schließlich möchte man ja Nachbarstreitigkeiten vermeiden, oder ?)

Viel Erfolg

pingoin