Grenzbebauung ohne Baulast oder Grunddienstbarkeit

Wir haben in einem Gewerbegebiet einen langgestreckten älteren Gebäudekomplex auf der Grenze zum Nachbarn - früher war das ein Großhandel - jetzt mit Bauantrag von uns umgenutzt als Hotel und Ateliers mit Betriebsleiterwohnung  Der Nachbar hat eine auf der ganzen Länge direkt angrenzende riesige Lagerhalle, errichtet als Textillager, die unsere drei Gebäudeabschnitte deutlich überragt - wir haben maximal drei Stockwerke, die Halle macht gut und gerne fünf Stockwerke aus. Die Halle wurde 1985 gebaut, unsere Gebäude sind älter, unsere Umnutzung erfolgte 2013. Für die Lagerhalle ist keine Baulast und auch keine. Grunddienstbarkeit eingetragen. Es gibt lediglich in der Bauakte des Nachbarn einen Vermerk auf der Bauzeichnung, dass unsere Vorbesitzer das Bauvorhaben zur Kenntnis genommen haben. Inzwischen gewährt das Bauamt uns keine Akteneinsicht mehr. Jetzt will der Nachbar die Lagerhalle im Erdgeschoss umnutzen als Schreinerei. Das Bauamt hat ihm lediglich zur Auflage gemacht, dass Lärmschutzwerte einzuhalten sind. Eine Geräuschmessung hat inzwischen stattgefunden. Wir sind aber der Auffassung, dass eine Umnutzung gegen unseren Willen nicht stattfinden kann?

Hallo,

das Stichwort heisst Gewerbegebiet…darin findet man nun einmal üblicherweise Gewerbe und mithin ist das Vorhaben des Nachbarn auch keine „Nutzungsänderung“.

Außer der bereits vom Bauamt ausgesprochenen Auflage wird man da nichts weiter erreichen…

Für Rechtsfragen ist dieses Forum nicht zuständig.
Als Beratender Bauingenieur darf ich ebenfalls keine Antwort zu Rechtsfragen geben.
Wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt, der sich im Bauwesen auskennt.
Gruß aus Hagen in Westfalen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki

Die Änderung von Lager in Schreinerei ist natürlich eine Nutzungsänderung und daher bauaufsichtlich genehmigungspflichtig.
Ob allerdings diese Nutzungsänderung von der Zustimmung des Nachbarn abhängig gemacht werden darf, kann nur nach genauer Kentniss der rechtlichen Lage beantwortet werden. Dazu ist dieses Forum nicht in der Lage. Ich empfehle daher die Einschaltung eines Rechtsbeistandes.

vnA

Hallo,

das Bauamt hat ja mitgewirkt und damit ist die Sache erledigt.

Einspruchsrechte würden sich nur bei Genehmigungsbedürftigen Anlagen
wie Atom-Kraftwerke etc. ergeben.

Im Gegenteil, das einleiten von rechtlichen Schritten könnte sogar „schlafende Hunde“ wecken,denn Hotels gehören eigentlich zur Wohnbebauung,die aber in einem Gewerbegebiet nicht zulässig ist.

Bevor du weiter solche Aussagen triffst empfehle ich dir die Lektüre der BauNVO http://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/
und was die Genehmigungspflicht von Nutzungsänderungen angeht die Lektüre der einschlägigen Landesbauordnung hier das Beispiel NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=5… §65 Abs(2) Nr 5
Die Änderung der Nutzung von Lagerhalle in Schreinerei ist auf jeden Fall genehmigungspflichtig, obwohl es sich nicht um ein Atomkraftwerk handelt.

vnA

jetzt mit Bauantrag von uns umgenutzt als Hotel und Ateliers mit Betriebsleiterwohnung

Da schläft kein Hund.
Und selbst wenn man ihn wecken würde, wäre das nicht so schlimm http://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/__8.html Abs.2 Nr.1 G"Gewerbebetriebe aller Art"
Im Gegensatz zu der von dir genannten Wohnbebauung http://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/__4.html in der Beherberbungsbetriebe nur ausnahmsweise zulässig wären. In reinen Wohngebieten sind sie darüber hinaus gänzlich unzulässig.

vnA

Hallo,

lies doch noch einmal den von dir selber verlinkten Gesetzestext…

(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden
1.
Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und
Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und
Baumasse untergeordnet sind,

können ist das Zauberwort…nicht müssen

Gleiches gilt auch für das Hotel…

Entscheidungen trifft der Rat der jeweiligen Kommune…wenn du also Gedanken lesen kannst…
wenn nicht,eine Genehmigung ist schnell widerrufen…

Der UP schreibt, dass er das Hotel bereits bauaufsichtlich genehmigt als Hotel nutzt. Was bitte soll da der Rat noch entscheiden? Im Zweifel hat der Rat schon entschieden. Abgesehen davon werden Ausnahmen üblicherweise dem Rat nicht zur Entscheidung vorgelegt, nur Befreiungen.

vnA

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