Gründungsmitglied zwangsläufig Mitglied des vereins?

Ist der Veerins-Gründungsmitglied zwangsläufig Mitglied des Vereins ohne Antrag zu stellen, obwohl in der Vereinssatzung steht:
„Die Migliedscahft wird schriftlich benatragt. Über die Aufnahme entscheidet die Vorstandschaft mit einfacher Mehrheit“

Hallo Fragewurm,

Versuchen wir es mit etwas Logik:

Und was besagt die Vereinssatzung über den Vorstand?
Genau, besteht aus Vereinsmitgliedern.

Wenn jetzt der Verein bei der Gründung keine Mitglieder hätte, dann könnte man keinen Vorstand einsetzen an welchen man die Anträge stellen kann …

Zudem geht es beim Antrag darum, dass die Mitglieder bestimmte Kriterien erfüllen müssen. Bei den Gründungsmitgliedern ist das aber sowieso der Fall, sonst wären die gar nicht auf die Idee gekommen den Verein zu gründen.

Allerdings werden Gründungsmitglieder von der Satzung, wie jedes regulär aufgenommene Mitglied behandelt.

MfG Peter(TOO)

Vielen Dank Peter.

Auf die Satzung steht (nach Anmeldung im Amtsregister) Mitglieder müssen Mitgliedbeitrag zahlen. Die Gründungsmitglieder haben nicht nach der Satzung gehandelt und haben nicht gezahlt, wohl aber die neuen Mitglieder! Wie versteht sich das ganze?

Für mich ist wichtig zu wissen wer denn Mitglieder nach Gründung des Vereins?

Hat also Gründungsmitglied automatisch die Mitgliedschaft ohne den Mitgliedbetrag zu zahlen?
Wann verliert der Mitglieder sein Mitgliedschaft?

MfG
Zeinhom

Hallo Zeinhom,

Auf die Satzung steht (nach Anmeldung im Amtsregister)
Mitglieder müssen Mitgliedbeitrag zahlen. Die
Gründungsmitglieder haben nicht nach der Satzung gehandelt
und haben nicht gezahlt, wohl aber die neuen Mitglieder! Wie
versteht sich das ganze?

Ohne die ganze Satzung zu kennen, kann man dazu nichts sagen.
Nach der Gründung sind die Gründungsmitglieder automatisch als normale Mitglieder aufgenommen.
Ein Verein ohne Mitglieder und Vorstand wäre eine reine juristische Person und eine solche kann nicht handeln, das können immer nur natürliche Personen.

Hat also Gründungsmitglied automatisch die Mitgliedschaft ohne
den Mitgliedbetrag zu zahlen?

Nun, wenn der Verein nicht existiert, kann man auch keinen Beitrag zahlen. Um Beiträge zu verwalten braucht es einen Kassierer, also mindestens ein Mitglied. Deshalb sind die Gründungsmitglieder zwangsweise schon Mitglied bevor sie einen Beitrag bezahlt haben.

Ob jetzt die Gründungsmitglieder Beitrag bezahlen müssen oder als z.B. beitragsbefreites Ehrenmitglied geführt werden, steht in der Satzung, die kennen wir hier aber nicht!

Wann verliert der Mitglieder sein Mitgliedschaft?

Auch der Ausschluss von Mitgliedern ist in der Satzung geregelt.

MfG Peter(TOO)