Grundbucheintrag Abt II

Hallo!

Was ist denn unter einem Eintrag wie „Reallast (bedingtes Einfriedungsrecht) …“
und Grunddienstbarkeit (bedingtes Bebauungs- und Bepflanzungsrecht) zu halten?

Danke & Gruß
Peter

Was ist denn unter einem Eintrag wie „Reallast (bedingtes
Einfriedungsrecht) …“
und Grunddienstbarkeit (bedingtes Bebauungs- und
Bepflanzungsrecht) zu halten?

Da müßte man schon den genauen Text sehen. Grundsätzlich schränken Reallasten und Grunddienstbarkeiten die eigenen Rechte an dem Objekt ein oder verpflichten den Eigentümer, irgendetwas zu dulden. Jenachdem um was es sich handelt, könnet hierdurch eine Wertminderung des Grundstückes verbunden sein (Finanzierung!).

Hallo!

Was ist denn unter einem Eintrag wie „Reallast (bedingtes
Einfriedungsrecht) …“
und Grunddienstbarkeit (bedingtes Bebauungs- und
Bepflanzungsrecht) zu halten?

Der genaue Inhalt einer Eintragung im Grundbuch ergibt sich aus der Eintragungsbewilligung, die der Eintragung zugrunde liegt. Die Eintragungsbewilligung befindet sich in den Grundbuchakten. Vom Grundbuchamt kann man eine Kopie der Eintragungsbewilligung erhalten, wenn man ein berechtigtes Interesse darlegt. Ein berechtigtes Interesse hat z.B. jemand, der das belastete Grundstück erwerben möchte.

Außerdem kann man sich mit dem im Grundbuch eingetragenen Berechtigten in Verbindung setzen, um zu erfahren, was es mit dem Recht aus der Grundbucheintragung auf sich hat.

Gruß, Franz