Hallo,
Angenommen jemand hat ein Grundstueck mit EFH
gekauft. Der Nachbar des dahinterliegenden Grundstuecks hat ein im
Grundbuch eingetragenes Wege und Leitungsrecht:
Lfd. Nr. 1: Grunddienstbarkeit (Wege- und Leitungsrecht) für den jeweiligen Eigentümer
Das Grundstück wurde also geteilt und der hintere Teil hat keinen anderen Zugang zur öffentliche Strasse. Man ein Versuch einer Skizze:
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| HH2 G|
| HH2 G|
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| H1 | |
| H1 | |
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ÖFENTL. STRASSE
Wobei H1 das vordere Haus und Grundstueck ist (dienende?). Und H2 das Grundstueck mit dem recht ueber H1 zu fahren, G ist ein Garage des hinteren Grundstuecks.
Dazu weiterhin angenommen im Bewilligungsbescheid steht folgendes:
"Die jeweiligen Eigentümer des Kaufgrundstücks haben das alleinige Recht, den im anliegenden Lageplan des öffentliche bestellten Vermessungsingieurs … vom … bezeichneten Geländestreifen als Zugans- und Zufahrsweg zu nutzen. Sie können darin die üblichen Versorgungsleitungen legen, auch eine Leitung für den öffentlichen Fernsprechverkehr und zu einer Klingel- und Sprachanlage, die sie neben oder auf einem Tor anbringen können, das sie an der Straßengrenze einrichten dürfen. Das Tor hat sich dem Zaun und Tor des
Grundstücks anzupassen.
…
Die Kosten für ersten Anlagen und auch der Unterhaltung des Zugangsweges tragen Käufer.
So, dazu einige Fragen:
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Was darf/muss der Nachbar auf dem Grundstuecksstreifen alles machen
(Fahren, Überqueren, Giesen, Pflanzen anlegen, Hecken anlegen, mähen) -
Was darf der eigentliche Eigentuemer des vorderen Grundstuecks auf dem Weg (Fahren, laufen, Kinder drauf spielen lasse, darf der eine bestehende Hecke am Fahrwegsrand abschneiden)?
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Darf der hintere Nachbar den Weg nach seinen Vorstellungen umgestallten?
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Darf man dafuer ein monatliches/jährliches Entgeld verlange, im oben beschriebenen Bescheid steht ja nichts von unentgeldlich.
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Was ist unter „Unterhaltung“ der Anlagen zu verstehen, trägt der Nachbar nur die Kosten dafür oder darf er es selbst erledigen?
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Darf der vordere Eigentuemer den Weg auch als Einfahrt benutzen? Im Bewilligungsbescheid steht ja „alleinige Recht“?
Danke im Voraus und Gruss
Maiko