Grundschuld mit beglaubigterLöschungsbewilligung

Folgender Fall:
Eingetragene Grundschuld im Grundbuch.
Diese Grundschuld ist - um bei der Auswahl der Kreditinstitute bei einer möglichen Beleihung unabhängig zu sein - mit einer notariell beglaubigten Löschungsbewilligung gesichert.(Eigentümergrundschuld)
Nun ist der Fall einer Beleihung aus der vorhanden Grundschuld eingetreten.
Die gewählte Bank will nun die Löschung vollziehen und eine neue Grundschuld eintragen lassen.
Ist das überhaupt notwendig und rechtens???
Wie ist das mit den Kosten?
Anmerk.: Der Beleihungsbetrag ist weit unter der z. Z. eingetragenen Grundschuld.
Danke.
Gerd41

Grundschuld mit beglaubigterLöschungsbewilligung
Jetzt mal der Reihe nach…
Steht die Grundschuld schon als Eigentümergrundschuld im Grundbuch (ist sie umgeschrieben auf den Eigentümer), oder valutiert diese nur nicht mehr?

Im ersteren Fall tritt der Eigentümer einen Teilbetrag an den neuen Pfandgläubiger erstrangig ab.

Auch im 2. Fall kann die ggf. noch eingetragene alte Bank das Recht erstrangig abtreten.

Die Kosten der Abtretung belaufen sich auf die Hälfte im grundbuchrechtlichen Vollzug. Bei den Notarkosten spart man noch mehr, da eine reine Unterschriftsbeglaubigung ausreicht. In manchen Bundesländern muss man hierfür nicht mal zum Notar, da es andere wesentlich günstigere Stellen für die öffentliche Beglaubigung gibt.

ml