Gütertrennung?

Hallo,

nehmen wir mal an ein Paar heiratet. Der eine Partner hat Vermögen, der andere keine, beide sind aber berufstätig. Jetzt möchte sich der Partner ohne Vermögen selbständig machen, möchte aber ausschliessen, dass wenn die Selbständigkeit schiefgeht das Vermögen des Ehepartners nicht angetastet wird. Das wohl berühmteste Beispiel zurzeit ist ja zurzeit Verona Pooth.

Was ist dazu nötig? Ein Ehevertrag? Irgendwas vom Notar oder Gütertrennung beim Standesamt eintragen lassen?

Danke im voraus.

Jessica

Jetzt
möchte sich der Partner ohne Vermögen selbständig machen,
möchte aber ausschliessen, dass wenn die Selbständigkeit
schiefgeht das Vermögen des Ehepartners nicht angetastet wird.

Das „nicht“ ist wohl zu viel.

Das wohl berühmteste Beispiel zurzeit ist ja zurzeit Verona
Pooth.

So? Wo hast du denn die Info her, dass Verona Pooth auch nur einen Cent für die Schulden ihres Mannes bezahlen muss?

Was ist dazu nötig? Ein Ehevertrag? Irgendwas vom Notar oder
Gütertrennung beim Standesamt eintragen lassen?

Nein, ist nicht nötig, sondern total überflüssig. Man muss hier einfach gar nix tun.

Levay

Also, die Situation ist die, dass das Paar in dem
defaultmaessigen Stand der Zugewinngemeinschaft ist,
derweil nichts anderes vereinbart wurde.

Die beiden Vermögen sind dabei - entgegen der gaengigen
Volksmeinung - während der Ehe voneinander getrennt zu
betrachten.

F haftet fuer Ihre Sachen mit ihrem Vermoegen.
M haftet fuer seine Sachen mit seinem Vermoegen.

Nur fuer Sachen, die gemeinsam angeschafft werden
oder gemeinsam gemacht werden, haften beide.

Noetig ist ein Besuch beim Notar, der das ganze fachtechnisch
korrekt erklaert (und dabei hoffentlich meine Erklaerung bestaetigt).
Nur dieser darf auch einen Ehevertrag aufsetzen, in dem ein anderer
Gueterstand vereinbart wird. Preis dafuer haengt vom Vermoegen der Parteien ab.

Gruss
tomsam

Referenzen
http://de.wikipedia.org/wiki/Zugewinngemeinschaft

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Man braucht einen Notar, um sich erklären zu lassen, dass man nix tun muss…?

Eigenartig. Das wusste ich noch gar nicht.

Levay

Man braucht einen Notar, um sich erklären zu lassen, dass man
nix tun muss…?

Es stand im Ursprungsartikel nicht, ob diese Selbstaendigkeit
nicht doch etwas gemeinsames darstellen koennte.

tomsam

„Jetzt möchte sich der Partner ohne Vermögen selbständig machen“

Levay

Post Scriptum
Im Übrigen spielt auch das keine Rolle. Wenn beide das Unternehmen gründen, dann haften auch beide - da kann kein Ehevertrag was dran ändern.

Levay

Hallo,

dass beide einstehen müssen, wenn die Selbständigkeit auf beide läuft ist klar. Aber in meinem Beispiel geht es um nur einen Ehepartner, der alleine eine Firma aufbaut und das Vermögen des anderen nicht gefährden will, wenn es schiefgeht.

Grüße
Jessica

Im Übrigen spielt auch das keine Rolle. Wenn beide das
Unternehmen gründen, dann haften auch beide - da kann kein
Ehevertrag was dran ändern.

Levay

Ich bin ja kein Experte für Familienrecht, aber wenn jemand behauptet, dass der Güterstand (abgesehen von der sog. Gütergemeinschaft) irgendwas damit zu tun hat, dann bekomme ich niemals eine Rechtsgrundlage für diese Behauptung genannt. Man haftet nicht nur bei Gütertrennung, sondern auch bei Zugewinngemeinschaft nicht für die Schulden seines Ehepartners. M.E. gibt es daher vor diesem Hintergrund keine Veranlassung, etwas zu veranlassen.

Levay

behauptet, dass der Güterstand (abgesehen von der sog.
Gütergemeinschaft) irgendwas damit zu tun hat, dann bekomme
ich niemals eine Rechtsgrundlage für diese Behauptung genannt.

Also ich hab solches nicht behauptet, und selbst Jessica
hat mit

Das wohl berühmteste Beispiel zurzeit ist ja zurzeit Verona Poot

so glaub ich, nur gemeint, dass es Situationen gibt, in denen
die Selbstaendigkeit des Partners in die Hose geht.

Man haftet nicht nur bei Gütertrennung, sondern auch bei
Zugewinngemeinschaft nicht für die Schulden seines
Ehepartners.

Da Jessica ja ausgeschlossen hat, dass es etwas gemeinsames
ist, koennen wir die weiteren Punkte hier schliessen.