Hallo,
ich habe folgendes Problem:
nach der Flutkatastrophe hier in Sachsen muß unser Haus (ursprünlich 4 Mietparteien) in den unteren Etagen voll saniert werden. Die Entkernung der unteren Etagen ist geschehen, soweit möglich, wurden jenen Mietern Ersatzwohnungen in den oberen Etagen angeboten, die auch angenommen wurden.
Jahrelang wurde nichts in die Sanierung gesteckt, die Mieten blieben für die gute Wohngegend moderat und bezahlbar, alle möglichen Reparaturen von den Mietern in Eigenleistung und aus eigenen Mitteln erbracht.
Wir wohnen mit einem unbefristeten Mietvertrag seit letztem Jahr Oktober in diesem Haus. Unsere Wohnung ist seit dem 17.8. faktisch 100% unbewohnbar.
Es war ursprünglich abgesprochen, daß wir nach der Sanierung im nächsten Jahr unsere Wohnung wieder beziehen könnten.
Die Gebäudeversicherung unseres Vermieters hat bereits auf ein Sperrkonto gezahlt, von welchen die Sanierungen direkt an die ausführende Firma bezahlt wird.
Unser Vermieter hat jetzt die Idee, unsere Wohnung (also noch vermietet, 100% Mietminderung wegen Unbewohnbarkeit) und die unserer Nachbarn (vermietet, bezogen, volle Mietzahlung, seit 15 Jahren wohnhaft) über uns mittels der Sanierung zusammenzuschneiden und eine große sanierte (und damit teuere) Wohnung auf dem Markt anbieten zu können.
Unser Vermieter plant wahrscheinlich, uns eine sanierte gleich große (wie bisher) Wohnung in einem Nachbarhaus aus seinem Bestand anzubieten.
Wir legen jedoch erheblichen Wert darauf , in unsere ursprüngliche Wohnung zurückzukehren (beste Wohnlage von allen Wohnungen in jenem Bestand in diesem Stadtviertel).
Meine Frage:
Darf der Vermieter uns eine Ersatzwohnung gleicher Größe und im gut sanierten Zustand ersatzweise zuweisen, obwohl wir für die alte Wohnung weiterhin einen gültigen Mietvertrag besitzen ? Sein Interesse liegt wahrscheinlich darin, die Wirtschaftlichkeit der Immobilie unserer alten Wohnung zu erhöhen, indem sie saniert und vergrößert in guter Lage dem Markt dann zur Verfügung stände.
Oder haben wir ein Recht darauf, den Umschnitt zu verhindern und beharrend auf Mietvertrag mit Straße und Hausnummer unsere Wohnung (oder zumindest eine Wohnung aus dem gleichen Haus mit der gleichen Hausnummer) nach der Sanierung zurück zu erhalten ?
Vielen Dank für alle Antworten.
Lutz