Haftung der Arbeitnehmer

Hallo, Ihr Rechtsexperten
Meine Freundin arbeitet als Krankenschwester in der ambulanten Krankenpflege.
Jetzt ist es schon mehrmals vorgekommen, daß Schwestern Schäden an Firmenfahrzeugen selbst bezahlen sollten, dann wurde jedoch „kulanterweise“ der Schaden vom AG übernommen.
Ebenso hat eine Schwester einen Schlüssel einer Patientin verloren und musste jetzt den Schaden (Schließanlage) bezahlen. Wie sieht das eigentlich rechtlich aus? Meiner Meinung nach sollte der AB doch eine Versicherung haben, die das abdeckt. Denn was passiert, wenn (Achtung, Konstrukt!) die Schwester den Schlüssel verliert, einer findet ihn und räumt 10 Wohnungen leer. Die Schwester ist, weil sie arbeiten gegangen ist, Pleite bis an den Rest ihres Lebens?
Was passiert, wenn sie einen Unfall verursacht, bei dem ein sehr hoher Schaden entsteht? (Tanklaster muss ausweichen, donnert in Haus, Haus explodiert…?)
Ich weiss, das Szenario ist weit hergeholt, aber wer haftet nun eigentlich? Eine Schwester verdient so ca. 2100,- bis 2500,- pM, da ist das Risiko zu arbeiten ja fast zu hoch…
Ach ja, Berufshaftpflicht hat sie. Andere leider nicht…
Danke für die Antworten!
Gruß
Desaster

Hi Desaster,

ich muß vorausschicken, daß ich kein Experte bin. Aber ich war vor kurzem in ähnlicher Lage und habe mich damals anwaltlich beraten lassen. Mir wollte der Arbeitgeber auch die Kosten für einen verursachten Unfall in die Schuhe schieben. Und das kann er i.d.R. nicht. Nur wenn der Unfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Alles andere ist Pech des Arbeitgebers.

greetings, Nena

Arbeitnehmerhaftung
Hallo Desaster (nomen est omen?),

Deine Anfrage läßt sich leider überhaupt nicht so einfach beantworten.

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht natürlich gahalten, jegliches Risiko für seine Angestellten so gering als möglich zu halten (Versicherungen). Aber jetzt gehts auch schon los: Das, was nicht abgesichert werden kann oder nur unverhältnismäßig teuer, muß i. d. R. vom Verursacher (Arbeitnehmer) getragen werden, sofern Fahrlässigkeit oder Vorsatz unterstellt werden kann. Bei der Fahrlässigkeit gibt es "Klassifizierungen (leichte, mittlere und grobe), die auch auf die Haftung Auswirkung hat.

Trotz der arbeitgeberseitigen Versicherung, kann diese (z. B. Vollkasko) ihrerseits natürlich versuchen, sich beim Arbeitnehmer schadlos zu halten - Achtung: das ist dann kein arbeitsrechtlicher Fall mehr!

In mind. einem Fall hat ein Finanzgericht entschieden, dass der Verzicht des Arbeitgebers auf Schadensersatz durch den Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil steuerrechtlich zu behandeln sei!

In jedem Fall sollte sich jeder Arbeitnehmer bei Haftungsansprüchen vom Betriebsrat, besser von seiner Gewerkschaft oder einem Anwalt beraten lassen, damit nicht ungewollt ein Schuldanerkenntnis daraus wird. Sehr zu empfehlen sind Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen, die die Arbeitnehmerhaftung in allen Fällen auf max. x Monatseinkommen begrenzen.

Hi,
wenn die Krankenschwester die Schlüssel verliert, und hier kein Vorsatz festzustellen ist, ist dieses Problem nicht mehr das Problem der Schwester; der Arbeitgeber könnte aber in Haftungsrisiken kommen, wenn alle Schlüssel an einer „Kette“ und dann noch mit dem Namen und der Anschrift der anderen „Bewohner“ verloren ginge; hier wäre mit Sicherheit grobe Fahrlässigkeit im Spiel.
Ergo, die Schlüssel immer schön separat aufbewahren.

Bei Unfällen haftet der Arbeitgeber, falls es ein Firmenfahrzeug ist; Ausnahme grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz; wenn bei der Arbeit (Pflege im Haushlat) das ordnungsgemäß geparkte Auto beschädigt wird, haftet nicht die Schwester; dies sit das Risiko des AG.
Ausnahmen: grob fahrlässige Verkehrsgefährdung, z.B. parken auf einem Fahrradweg etc;
mfg

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