Handelsrecht Deutschland - EU

Hallo,

ich hoffe diese Frage hier stellen zu dürfen, bei Regelwidrigkeit darf gern gelöscht werden.

Fallbeispiel:

Firma A: in Deutschland ansässig
Firma B: in Osteuropa ansässig

Firma A stellt seit 40 Jahren Produkte für die Industrie her, welche national als auch international vertrieben werden.

Firma B kommt nun mit dem Nachbau div. Produkte auf den Markt und untergräbt die Geschäftsbeziehungen von Firma A.

Welche Möglichkeiten hat Firma A um Firma B daran zu hindern?
Benötigt Firma A besondere Rechte auf Ihre Produkte - müssen diese geschützt sein?
Gibt es eventuelle Richtlinien in der EU?

Die Produkte werden von Firma B lediglich als Produkte als „Ersatzteile für x“ vertrieben. Auf den Produkten befindet sich von Firma A und B kein Markenname.

Vielen Dank für eventuelle Hilfen.

Hallo!

Wenig bis gar keine Möglichkeiten.

denn offenbar hat Hersteller A doch weder Patente noch sonstige Schutzrechte für seine Produkte beantragt.

B baut Teile als Ersatzbedarf nach. Das darf er.  Er darf nur nicht den Eindruck erwecken, als sei er ein Werkskundendienst oder etwas vergleichbares, also ist irgendwie mit dem Hersteller  verbunden.

MfG
duck313

Danke für die Antwort.
Der Hinweis mit dem Ersatzbedarf klingt ziemlich plausibel.

Gilt es auch als solcher, wenn der der größere Marktanteil bei Firma B liegt?
Prinzipiell würde ich sagen, dass es auch dann ein Ersatzbedarf ist und er diesen eben nur in größerem Anteil bedient.

Gruß

1 Like

*Also Firma A als Entwickler den Marktanteil verliert.

Tag :smile:

Warum könnte deine Frage denn gegen Regeln verstoßen?

Ich fange leider gerade erst an, mich systematisch mit dem Internationalen Recht zu beschäftigen - und von Fragen des Geistigen Eigentums wiederum habe ich gar keine Ahnung.

Ich kann darum nur mit einiger Sicherheit mutmaßen, dass sich das Thema insgesamt nach deutschem Recht richtet, solange man vor ein (EU-) europäisches (wohl deutsches…) Gericht zieht.
Ich kann jedoch nicht sagen, ab wann ein Produkt vor Kopien geschützt ist. Prinzipiell genießt ein Werk auch ohne Registrierung einen gewissen Urheberrechtsschutz (das zum „Nachbau div. Produkte“) und ist ein eingerichteter Gewerbebetrieb auch vor schädigenden Eingriffen geschützt (das zu „untergräbt die Geschäftsbeziehungen“).

Ich weiß, dass ich damit abschließend helfen kann, aber vllt sind es ja schon hilfreiche Stichpunkte.

Hallo und danke für die Infos.

Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass Firma B irgendwas ändern würde, selbst wenn sie müsste. Es bringt ja nichts rechtlich gegen diese Dinge vorzugehen, wenn man über die Grenzen auf sein Recht beharrt und Jahre ins Land gehen und irgendwann die Firma, salopp gesagt, einfach die Straßenseite und den Namen gewechselt hat.

Der Markt gibt mir ja dann die Antwort.

Aber gut, danke für Denkanstöße.

Klar, gern :smile:

Bin nur angesichts der recht nüchternen Ausgangsfrage rein nach dem Recht doch etwas verwundert, dass nun im Vordergrund stehen soll, dass das Recht nichts bringen sollte - was hast du denn sonst für Ratschläge erwartet?^^

Ich denke, dass es dennoch etwas bringen kann: Selbst wenn man bezweifelt, dass es wirklich mal zu Strafzahlungen kommt, weil Leute über alle Berge verschwinden, so holt man sich doch seinen Markt und seine Kunden zurück.