Handyvertrag Kündigung

Hallo Zusammen!
Meine Frau hat einen Handyvertrag bei O2, der schon über zwei Jahre läuft. Nach den (ersten) zwei Jahren wurde der Vertrag automatisch verlängert, ohne daß ein neues Handy oder eine Gutschhrift noch sonst irgend etwas von O2 an meine Frau gezahlt/ausgegeben wurde. Laut Vertrag beträgt die Kündigungsfrist 12 Monate bei einem 24-Monate-Vertrag. Ich habe jetzt gehört, man könne aus einem Vertrag früher raus, wenn- wie bei meiner Frau- keine Leistungen bei Verlängerung in Anspruch genommen worden sind.

Wer weiss, wie lange die Kü-Frist letzlich ist?

Vielen Dank für Eure Antworten

Weikko

Hi,

die Kündigungsfrist könnt ihr in den Vertragsunterlagen nachlesen. Ich weiß natürlich nicht was in eurem, nun schon vor mehr als 2 Jahren geschlossenen Vertrag vereinbart wurde.

Grundsätzlich kann ich mir aber nicht vorstellen daß O2 seinerzeit eine Klausel hatte nach der man aus einem Vertrag früher aussteigen kann wenn man den Vertrag nicht aktiv verlängert hat sondern in die automatische Vertragsverlängerung gerutscht ist. Normalerweise gilt in so einem Fall: Pech gehabt.

Es könnte sein - zumindest weiß ich das von E plus - daß sie recht kulant sind wenn man in eine Vertragsverlängerung gerutscht ist weil man sich nach 24 Monaten nicht gemeldet hat, nun aber aktiv eine Vertragsverlängerung um 24 Monate anstrebt. In diesem Fall rechnen sie zu den neuen 24 Monaten nicht die Restlaufzeit der automatischen Verlängerung hinzu. Ob O2 sich ähnlich verhält oder nicht weiß ich nicht.

MecFleih

Hallo,

seit dem 01.08.1999 gilt für Verträge mit 24 Monaten Laufzeit eine Kündigungsfrist von 3 Monaten und eine automatische Verängerung von 12 Monaten, ohne den geringsten Ausweg. Es ist lediglich schon vorgekommen, dass Kündigungen, die 1-2 Tage zu spät eingegangen sind, noch berücksichtigt wurden - aber eine Garantie gibt es nicht.

Verträge die vor diesem Datum abgeschlossen wurden, verlängern sich nach den 24 Monaten immer nur um 1 Monat und können 14 Tage zum Ende der Laufzeitverlängerung gekündigt werden. Diese Konditionen ändern sich nur, wenn der Vertrag schon einmal durch eine Vertragsverlängerung wieder um 24 Monate verlängert wurde - aber das trifft hier ja ohnehin nicht zu.

Gruß
Rainer