Hat Rechtsanwalt Streitwert hochgetrieben?

Hallo,

unterhalb noch einmal der Ausschnitt aus dem bereits archivierten Beitrag. Danke auch schon Levay für die Antwort…

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Jetzt habe ich aber noch eine 2. Frage wie folgt:

Kurz nachdem der Streitwert nun vom Gericht mit 1400 Euro festgesetzt wurde,
hatte der gegenersische Anwalt von Vermieter A die Sache für erledigt erklärt, da das Geld schon lange auf dem Konto der Vermieter A war und wie schon gesagt zu unrecht eingeklagt wurde.

Jetzt ist es aber so, dass wegen der Mietminderungssache vorraussichtlich ein Vergleich geschlossen wird. Und die zweite Sache war die angeblich fehlende Mietzahlung.

Mieter B müsste doch jetzt bei einem Vergleich nur die Kosten auf den Streitwert für die Mietminderungssache tragen und nicht die Kosten für die „fehlende Miete“, oder?

Oder müsste das im Vergleich expliziert geregelt werden?

Vielen Dank für Antworten.

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(Aus dem archivierten Forenbeitrag)

Antwort:

Somit ergibt sich für mich eigentlich kein Sinn, warum jetzt
der Streitwert bei 1400 Euro liegen soll.
Doch. Der Streitwert ist das, worum gestritten wird. Gestritten wird hier um 600 + 800, und das ergibt nun mal 1.400 Euro.

Nehmen wir mal an, X verklagt Y zu Unrecht auf Zahlung von 1.000 Euro. Ist das denn Streitwert 0, nur weil die Klage unbegründet ist? Nein, gestritten wird trotzdem um 1.000 Euro. Also ist das der Streitwert.
Kann auf diese Weise der Streitwert aus meiner Sicht zu
unrecht in die Höhe getrieben werden?
Natürlich.
Wie geht man in solch einem Fall richtig vor um diesen Fehler
zu reklamieren, oder ist der zu hohe Streitwert womöglich
tatsächlich in Ordnung?
Völlig in Ordnung. Ich verstehe auch nicht ganz, wo das Problem liegt. Soll der Streitwert doch höher ausfallen - die Kosten trägt der Verlierer. Und wenn eine Partei in Höhe von 600 Euro gewinnt und die andere in Höhe von 800 Euro, dann muss der jeweilige Gegner eben in der jeweiligen Höhe die Kosten tragen.
Danke für Antworten.
Immer gern.

Levay

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  1. Frage von damals:

Hallo,

Zwischen einem Rechtsstreit nach Mietminderung fordert Vermieter A von Mieter B die nach seiner Meinung zu unrecht gekürtzte Mietminderung von 6 x 100 Euro.

Der Streitwert beläuft sich somit auf 600,- Euro.

Jetzt hat Mieter B auch noch vergessen die Miete pünktlich zu bezahlen und der Anwalt des Vermieter A erhöhte aufgrund dessen den Streitwert und die Forderung vor Gericht um weitere 800 Euro.

Jedoch hatte der Anwalt von Vermieter A die Forderung zu unrecht beim Gericht eingereicht, denn die Miete wurde zwischenzeitlich noch vor der Einreichung beim Gericht auf das Konto von Vermieter A überwiesen.

Somit ergibt sich für mich eigentlich kein Sinn, warum jetzt der Streitwert bei 1400 Euro liegen soll.

Kann auf diese Weise der Streitwert aus meiner Sicht zu unrecht in die Höhe getrieben werden?

Wie geht man in solch einem Fall richtig vor um diesen Fehler zu reklamieren, oder ist der zu hohe Streitwert womöglich tatsächlich in Ordnung?

Danke für Antworten.

Hallo!

hatte der gegenersische Anwalt von Vermieter A die Sache für
erledigt erklärt, da das Geld schon lange auf dem Konto der
Vermieter A war und wie schon gesagt zu unrecht eingeklagt
wurde.

Das hat der Anwalt garantiert nicht gemacht, denn wenn man eine Erledigungserklärung abgibt, sagt man damit auch, dass die Forderung im Zeitpunkt der Klagezustellung noch bestanden hat. Wenn der Anwalt der Meinung gewesen wäre, das Geld sei zu Unrecht eingeklagt worden, hätte er die Rücknahme und nicht die ERledigung erklärt.

Wenn man als Gegner der Meinung ist, der Betrag hätte nicht gerichtlich eingefordert werden dürfen, schließt man sich der Erledigungserklärung nicht an und lässt das Gericht entscheiden.

Jetzt ist es aber so, dass wegen der Mietminderungssache
vorraussichtlich ein Vergleich geschlossen wird. Und die
zweite Sache war die angeblich fehlende Mietzahlung.

Mieter B müsste doch jetzt bei einem Vergleich nur die Kosten
auf den Streitwert für die Mietminderungssache tragen und
nicht die Kosten für die „fehlende Miete“, oder?

Richtig.

Oder müsste das im Vergleich expliziert geregelt werden?

Das Gericht setzt den Wert des Vergleichs fest, nicht die Parteien.

Ich habe nochmal nachgesehen.

Der Anwalt von Vermieter A hat den Antrag gestellt, dass die Hauptsache in Höhe von … erledigt ist.

Jetzt wiederspricht sich aber doch etwas.

Der Antrag auf Erledigung wurde im Schreiben vom 14.09. an das Gericht gestellt, und darin auch mitgeteilt, dass die Gutschrift der Miete am 12.07. erfolgte. Das Schreiben mit der Klageerweiterung ging aber erst am 16.07. an das Gericht raus. Somit hat doch der Anwalt von Vermieter A bereits selbst zugegeben, dass die Forderung nicht mehr bestehen konnte.

Das Gericht hat jetzt mit den Anwälten einen Vergleich beschlossen mit dem Streitwert 1400 Euro.

Muss jetzt Mieter B seinen Anwalt bezahlen nach einem Streitwert von 1400 Euro? Bzw. was kann jetzt Mieter B machen, wenn er mit dem Beschluß des Gerichts über einen Streitwert von 1400 Euro nicht einverstanden ist, da wie oben erwähnt zu unrecht etwas vom Anwalt des Vermieters A behauptet wurde und es somit zu der Klageerweiterung kam?

Besten Dank für Antworten.

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