Hallo liebe Wissenden, liebe Rechtsexperten!
Folgende Sachlage:
Person A verkauft sein Haus an Person B. Der Verkauf wird in 2 Raten getätigt. Einmal zu 80% im Vorraus und nochmals 20% bei Schlüsselübergabe.
Nun verzögert sich der Auszug um zwei Wochen und Person A und B einigen sich mündlich darauf, von den 20% eine Entschädigung für Unkosten für Person B abzuziehen.
Ebenfalls wird mündlich vereinbart,welche Gegenstände im Haus verbleiben sollen, bzw. für welches Geld (z.B Brennholz, Gartengeräte, usw.).
Auch will B eine Kaminverkleidung und das zugehörige Besteck gegen Bezahlung wiederhaben, nachdem das bereits entfernt worden war.
Nun wurden die Schlüssel übergeben, mit dem Versprechen (von B), das restliche Geld sofort zu überweisen.
Nachdem jedoch nach mehr als 2 Wochen noch nichts da ist ruft A B an, worrauf dieser nun meint, dass alle „Sachen“ die A nicht mehr gebraucht hätte,er einfach da gelassen hätte (nachdem diese Sachen wie gesagt da bleiben sollten ).
Zudem fordert B mehr als die doppelte Entschädigung, die Gegenstände (Holz, Gartengeräte) und die Kaminverkleidung umsonst.
Wie soll sich nun Person A verhalten, was darf sie machen, bzw. welche rechtlichen Mittel hat sie?
Vielen Dank schonmal für die Mühe!
Gruß Adrian