Hausverkauf

Hallo liebe Wissenden, liebe Rechtsexperten!
Folgende Sachlage:

Person A verkauft sein Haus an Person B. Der Verkauf wird in 2 Raten getätigt. Einmal zu 80% im Vorraus und nochmals 20% bei Schlüsselübergabe.

Nun verzögert sich der Auszug um zwei Wochen und Person A und B einigen sich mündlich darauf, von den 20% eine Entschädigung für Unkosten für Person B abzuziehen.

Ebenfalls wird mündlich vereinbart,welche Gegenstände im Haus verbleiben sollen, bzw. für welches Geld (z.B Brennholz, Gartengeräte, usw.).
Auch will B eine Kaminverkleidung und das zugehörige Besteck gegen Bezahlung wiederhaben, nachdem das bereits entfernt worden war.
Nun wurden die Schlüssel übergeben, mit dem Versprechen (von B), das restliche Geld sofort zu überweisen.

Nachdem jedoch nach mehr als 2 Wochen noch nichts da ist ruft A B an, worrauf dieser nun meint, dass alle „Sachen“ die A nicht mehr gebraucht hätte,er einfach da gelassen hätte (nachdem diese Sachen wie gesagt da bleiben sollten ).

Zudem fordert B mehr als die doppelte Entschädigung, die Gegenstände (Holz, Gartengeräte) und die Kaminverkleidung umsonst.

Wie soll sich nun Person A verhalten, was darf sie machen, bzw. welche rechtlichen Mittel hat sie?

Vielen Dank schonmal für die Mühe!
Gruß Adrian

Hallo Adrian,

was steht denn im notariellen Kaufvertrag über die Zahlungsmodalitäten, die Zahlungshöhe und die mitverkauften Gegenstände?
Gibt es für die mitverkauften Gegenstände einen anderen schriftlichen Vertrag?

Grüße von
Tinchen

Hi Tinchen,

im notariellen Kaufvertrag steht drin, dass die 80% am 1 Februar zu zahlen waren, die restlichen 20% am 1.März bei Schüsselübergabe. Mündlich wurde der 15 März vereinbart, jedoch wurde daraus (wegen Verzögerung der Person A) der 22. März. Für diese Tage zwischen 15. und 22. wurde nun auch mündlich eine Entschädigung besprochen.

Über mitverkaufte Gegenstände stand nichts drin, das wurde alles ebenfalls mündlich vereinbart. Person B meint, dass die Kaminverkleidung zum Haus gehört, Person A nicht. B wollte dies nun auch zurückkaufen, nun jedoch will er alles kostenlos und noch mehr Entschädigung, da das Haus „nicht leer“ sei.

Sonst gibt es keine weiteren schriftlichen Verträge!

Hallo Adrian,

im notariellen Kaufvertrag steht drin, dass die 80% am 1
Februar zu zahlen waren, die restlichen 20% am 1.März bei
Schüsselübergabe. Mündlich wurde der 15 März vereinbart,
jedoch wurde daraus (wegen Verzögerung der Person A) der 22.
März. Für diese Tage zwischen 15. und 22. wurde nun auch
mündlich eine Entschädigung besprochen.

Über mitverkaufte Gegenstände stand nichts drin, das wurde
alles ebenfalls mündlich vereinbart. Person B meint, dass die
Kaminverkleidung zum Haus gehört, Person A nicht. B wollte
dies nun auch zurückkaufen, nun jedoch will er alles kostenlos
und noch mehr Entschädigung, da das Haus „nicht leer“ sei.

Sonst gibt es keine weiteren schriftlichen Verträge!

Alles ist eine Frage der Beweisbarkeit.
Der Notarvertrag liegt schriftlich vor, da sind also keine Probleme hinsichtlich Beweisbarkeit.
Wer kann aber welche mündlich getroffenen Vereinbarungen beweisen?
Sollte es zu Rechtsstreit kommen und keiner eindeutige Beweise vorlegen können, so wird ein Richter entscheiden. Wie, das steht dann in den Sternen…

Grüße von
Tinchen