Hallo!
Nehmen wir an, ein seitlich neben einem PKW fahrender LKW auf der Autobahn hat auf dem Dach seines Aufliegers gefrorenen Schnee bzw. Eis. Dieses Eis löst sich während der Fahrt uns fällt auf die Windschutzscheibe des PKW. Die Größe der „Schneeeisscholle“ wäre z. B. so groß wie ein DIN A4 Blatt. Ein Schaden wäre nicht entstanden.
Muss ein LKW-Fahrer dafür sorgen, dass vor Fahrantritt der LKW von Eis und Schnee befreit ist? Ist ein Versäumen strafbar?
Immerhin besteht die Gefahr darin, dass der PKW-Fahrer vor Schreck das Steuer verreist und dadurch einen Unfall.
Gruß
Carsten