Herausgabeanspruch nach östereichischem Recht?

Hallo liebe Forumsmitglieder,

In wie weit besteht ein Herausgabeanspruch an einer Sache nach östereichischem Recht?

Zum Sachverhalt…

angenommen, jemand hätte sich vor 2-3 Jahren von dem damaligen Freund/in, der/die in Österreich lebt getrennt. In der Wohnung des Österreichers/in wären aber etliche, durch den die Herausgabe fordernden selbst gemalte Bilder verblieben.

Trotz mehrfacher mündlicher Aufforderung würde aber die Herausgabe der Bilder durch den/die Ex verweigert.

Welche rechtliche Handhabe hätte man hier, nach dem wohl anzuwendenen österreichischem Recht, die Herausgabe der Bilder zu verlangen?

Wie sollte man rechtlich und taktisch geschickt vorgehen?

Würde es Ersatzansprüche geben, wenn die Person behaupten würde, nicht mehr im Besitz der Bilder zu sein.

Welche Handhabe gäbe es, eine solche Behauptung zu widerlegen.

Ist natürlich ein rein hypotetischer Sachverhalt. Vom Bauchgefühl wäre mir die Sache auch klar, daher bin ich für fundierte nachvollziehbare Antworten sehr dankbar.

Viele Grüße

GG

Hallo!

Welche rechtliche Handhabe hätte man hier, nach dem wohl
anzuwendenen österreichischem Recht, die Herausgabe der Bilder
zu verlangen?

Wenn man Eigentümer der Bilder ist, fordert man sie als Eigentümer heraus.

Wie sollte man rechtlich und taktisch geschickt vorgehen?

Taktik ist eine Frage des Einzelfalles. Rechtlich gesehen setzt der Eigentümer seinen Herausgabeanspruch mit einer Klage gegen den Besitzer durch.

Würde es Ersatzansprüche geben, wenn die Person behaupten
würde, nicht mehr im Besitz der Bilder zu sein.

Die Frage ist nicht exakt. Was die Person behauptet ist keine Frage des materiellen Rechts. Entweder sie ist noch im Besitz der Bilder, dann muss sie sie herausgeben. Oder sie ist nicht im Besitz der Bilder, dann kann sie sie nicht herausgeben und dann wirds je nach Einzelfall komplizierter.

Welche Handhabe gäbe es, eine solche Behauptung zu widerlegen.

Jeder Beweis ist grundsätzlich zulässig und wird gewürdigt.

Gruß
Tom