Hinzuverdienst bei Unterhalt?

Hallo,

angenommen Person A bekommt Unterhalt für sich und Kind von Person B, weil sie ein gemeinsames Kind haben: 1,5 Jahre.

Was ist wenn Person A einen Nebenjob annimmt, wird ihr dann der Unterhalt für sich gestrichen bzw. bis zu welchem Betrag darf man hinzu verdienen, so dass der Unterhalt nicht angetastet wird?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Viele Grüße

Gibt es niemanden hier, der mir sagen kann, wieviel man bei Unterhalt hinzuverdienen kann, ohne das der Unterhalt bis zum dritten Lebensjahr des Kindes für die Mutter unangetastet bleibt?

Hallo,

natürlich kann das niemand sagen. Wäre Kaffeesatzlesen ohne zu wissen, wie hoch der Unterhalt ist, ob der Unterhaltszahler wegen des Unterhaltes am Existenzminimum herumkrebst und vielen Faktoren mehr.

Richter nennen das eine Einzelfallentscheidung. Ist der Unterhaltszahler trotz der Zahlungen noch gut betucht darf man leichter und höher dazuverdienen, als wenn er kaum etwas zum überleben hat.

Hinzu kommen noch Faktoren die das Kind betreffen.

Also ich wenn die Person A wäre, würde nicht darauf achten, dass ich die Person B möglichst ausgiebig und lange schröpfen kann. Soviel arbeiten und verdienen wie möglich, bringt z. B. auch viel Selbstbewusstsein, leichteren Wiedereinstieg wenn man keinen Unterhaltsanspruch mehr hat und vor allen Dingen auch irgendwann mehr Rente (die wenn zu wenig ist, u. U. das Kind dann aufstocken muss).

Ich bin heute (über dreißig Jahre später) noch stolz darauf, wie ich es fast mit Null Unterhalt geschafft habe meinen Sohn so toll groß zu ziehen, zu erziehen und ihn zu einem fantastischen (arbeitenden) dreifachen Papa zu machen. Das funktionierte, obwohl damals die Kinderbetreuung usw. viel schwieriger zu organisieren war.

Auf die Idee, ich arbeite nur so wenig dass der Ex möglichst keine Unterhaltsersparnis hat, war und bin ich nie gekommen. Dazu war ich (und bin ich heute noch) viel zu stolz, stolz darauf, dass ich es alleine schaffe.

Gruß
Ingrid

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