Hallo!
Ich habe einige Fragen, inwiefern Privatpersonen eigentlich hoheitliche Aufgaben, wie Festnahmen und das gewaltsame Entfernen, ausführen dürfen.
Jeder kann ja jeden nach einer begangenen Straftat vorläufig festnehmen, um die Durchführung eines Strafverfahrens zu sichern.
Dabei muss diese Maßnahme aber verhältnismäßig sein.
erster Bereich zur vorläufigen Festnahme:
Ist diese Verhältnismäßigkeit auch bei Ordnungswidrigkeiten gewahrt?
Wenn jemand z.B. im Rathaus raucht, darf ich ihn dann festhalten, um ihn der Polizei etc. zu übergeben?
Wie sieht es aus, wenn jemand gegen AGBs verstößt? Auf einem Fest hat der Veranstalter das Rauchen untersagt und Verstöße mit einer Geldstrafe belegt.
Darf ich hier einen Rauchenden festhalten, um sicherzustellen, dass er die Strafe bezahlt? Was mir gerade einfällt: Darf der Veranstalter eine solche Strafe überhaupt festsetzen?
Wie sieht es aus, wenn man (erstmalig) beim Schwarzfahren erwischt wird? Das ist ja auch nur ein AGB-Verstoß.
zweitens:
In einem Geschäft ist das Fahrrad-fahren in den AGB untersagt.
Man fährt aber trotzdem Fahrrad und wird von einem Angestellten dabei gesehen. Wie muss der Angestellte darauf reagieren? Darf er einen festhalten, vom Fahrrad hauen oder aus dem Laden schleppen? Oder muss er die Polizei rufen?
Sagen wir, man fährt nicht mit dem Fahhrad, sondern schiebt es. Das ist in den AGB nicht untersagt. Darf ein Angestellter einem dann trotzdem rauswerfen, obwohl es von den AGB nicht untersagt ist und auch nicht gegen ein Gesetz vertsößt? Wäre das vielleicht eine ungerechtfertigte Diskriminierung?
Es wäre schön, wenn ihr mir weiterhelfen könntet
Gruß
Paul