^HU / AU um 4-8 Monate überschritten

Angenommen, man würde den im Nov.05 fälligen Termins HU/ AU eines privaten PKWs um 4-8 Monate versäumen,und die Sache würde im April 06 festgestellt. Was kostet es dann den Halter des Fahrzeugs ?

Angenommen, man würde den im Nov.05 fälligen Termins HU/ AU
eines privaten PKWs um 4-8 Monate versäumen,und die Sache
würde im April 06 festgestellt. Was kostet es dann den Halter
des Fahrzeugs ?

Das würde ich auch gerne wissen.

183.1.3 BKat zu 40,- EUR plus Verwaltungsgebühr und 1 Pkt.

oder

186.2.2 BKat zu 25,- EUR ?

Gruß

Jörg

Zum Teufel, es wird einfach öde,
was ist daran so schwer und zu rütteln:
http://www.kfz-auskunft.de/bussgeld/tuev.html

Angenommen, man würde den im Nov.05 fälligen Termins HU/ AU
eines privaten PKWs um 4-8 Monate versäumen,und die Sache
würde im April 06 festgestellt. Was kostet es dann den Halter
des Fahrzeugs ?

Hallo,

ich würde dem fiktiven Fahrzeughalter empfehlen,
Widerspruch einzulegen.

Es kann eigentlich nur 186.2 sein.
186.1 gilt nur für Fahrzeuge, „die nach Nummer. 2.1 der Anlage VIII zu § 29 StVZO in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen sind“. Sicherheitsprüfung ist aber nicht
die „normale“ TÜV-Untersuchung, sondern eine besonder Prüfung
für LKWs, große Omnibusset u.ä.,

siehe:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/anl_08.php
Für normale PKWs ist eine Sicherheitsprüfung gar nicht vorgesehen.

Empfehlung:

  1. TELEFONISCH nachfragen. Der Bußgeldkatalog ist nicht gerade
    kurz geraten, und da kann auch einfach mal etwas übersehen werden.
    Vielleicht übersehen wir hier auch etwas.

  2. Falls die telefonische Antwort nicht befriedigend ist,
    schriftlich Widerspruch einlegen. Ausdrücklich auf die o.g.
    Bestimmungen hinweisen.

Hi trobi,

danke für die Info. Bei dem von mir genannten Halter X wurde für einen Fiesta 186.1.3 BKat angewendet. Da muss der Halter wohl noch schnell Widerspruch einlegen.

Für Deine Info gibt es von mir einen Stern.

Danke.

Gruß

Jörg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

was ist daran so schwer und zu rütteln:
http://www.kfz-auskunft.de/bussgeld/tuev.html

Hoi microdigi!

Danke für den Link!
Dumm an der Sache ist nur, dass man das Fahrzeug garnicht erst im Strassenverkehr bewegen muss, um die Strafe bezahlen zu müssen :frowning:
Es reicht, wenn es ein paar Monate in der Garage stand und dann mit überfälligem TÜV abgemeldet wird :frowning:((((

Irgendwie kann ich es noch immer nicht so recht glauben, aber das Bundesverkehrsministerium hat das auf meine Anfrage leider bestätigt.

pfingstliche Grüsse
Ulli, die da ein „abgelaufenes“ Motorrad wohl wirklich bald abmelden muss…

Dumm an der Sache ist nur, dass man das Fahrzeug garnicht erst
im Strassenverkehr bewegen muss, um die Strafe bezahlen zu
müssen :frowning:
Es reicht, wenn es ein paar Monate in der Garage stand und
dann mit überfälligem TÜV abgemeldet wird :frowning:((((

Irgendwie kann ich es noch immer nicht so recht glauben

Was meinst Du, wie viele Fahrzeuge auf einmal
„nur in der Garage standen“, wenn das nicht
geahndet würde. Dann geht doch zum Ende eines Autolebens
niemand mehr zum TÜV - gerade dann wenns bitter nötig ist.

gruß, trobi

na ja…

Was meinst Du, wie viele Fahrzeuge auf einmal
„nur in der Garage standen“, wenn das nicht
geahndet würde. Dann geht doch zum Ende eines Autolebens
niemand mehr zum TÜV - gerade dann wenns bitter nötig ist.

Hoi trobi!

Im Grunde hast DU Recht, aber normalerweise muss man bei einer Tat auch erwischt werden (oder es wenigstens bewiesen bekommen) bevor man dafür bestraft werden kann.
Mein Motorrad wartet auf den nächsten Einsatz auf der Rennstrecke, wird definitiv nicht auf der Strasse gefahren, angemeldet ist sie aus versicherungstechnischen Gründen, ausserdem zahle ich dafür freiwillig Steuern. … und dafür werde ich dann bestraft???
Mir kommt das so vor, als wenn DU morgens am Glascontainer drei Weinflaschen einwirfst… und wegen Fahren mit Alk bestraft wirst… nicht, weil Du dabei erwischt worden bist - sondern weil es ja hätte sein können…

Ich nehme es ja hin, aber mein Rechtsempfinden sagt mir, dass das irgendwie nicht in Ordnung sein kann!

Lieben Gruss
Ulli

Hallo,
ianal.

Mein Motorrad wartet auf den nächsten Einsatz auf der
Rennstrecke, wird definitiv nicht auf der Strasse gefahren,
angemeldet ist sie aus versicherungstechnischen Gründen,

Als was ist es denn angemeldet? Doch wohl als Straßenmaschine, oder? Warum sollten dann die einschlägigen Gesetze incl. TÜV und Bestimmungen über Tuningmassnahmen nicht gelten?

ausserdem zahle ich dafür freiwillig Steuern.

Ääh - wenn angemeldet, dann Steuern, oder? Was daran ist jetzt freiwillig?

… und dafür werde ich dann bestraft???

Du wirst nicht dafür bestraft, dass Du Steuern bezahlst, Du wirst dafür bestraft, dass Du Dich nicht an die Gesetze bzgl. TÜV gehalten hast. Was daran ist jetzt ungerecht?

Mir kommt das so vor, als wenn DU morgens am Glascontainer
drei Weinflaschen einwirfst… und wegen Fahren mit Alk
bestraft wirst… nicht, weil Du dabei erwischt worden
bist - sondern weil es ja hätte sein können…

Sorry, das ist einfach nur Unsinn. Niemand hat Dich gezwungen, die Maschine für die Straße anzumelden. Das hast nur Du alleine getan, und das, um Versicherung zu sparen. Nun wirf nicht dem Gesetzgeber vor, dass daraus noch weitere Bestimmungen einzuhalten sind.

Ich nehme es ja hin, aber mein Rechtsempfinden sagt mir, dass
das irgendwie nicht in Ordnung sein kann!

Und ob das in Ordnung ist. Da existiert schlicht kein Recht auf selektive Gesetzestreue.

Gruß
loderunner

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