Ich bekomme 900 € Rente, kann mir davon

… Kindesunterhalt gepfändet werden ?
Ich lebe in Scheidung und beziehe eine Rente von 900€uro. Jetzt verlangt sie von mir Kindesunterhalt für unsere 16 jährige Tochter. Kann dieser betrag gepfändet werden ?

Hallo,
ich bin kein Anwalt, aber es gibt Pfändungsfreigrenzen.
Der Kindesunterhalt hat natürlich eine gewisse Historie
(Scheidung usw.). Insofern würde ich z.B. mal bei einer
kostenlosen Schuldnerberatung am Ort weitere Informationen einholen.

Viele Grüße
Thomas

… Kindesunterhalt gepfändet werden ?
Ich lebe in Scheidung und beziehe eine Rente von 900€uro.
Jetzt verlangt sie von mir Kindesunterhalt für unsere 16
jährige Tochter. Kann dieser betrag gepfändet werden ?

hallo reimund,

also du bekommst 900€ rente , der selbstbehalt beträgt 770€ …also alles was düber geht (130€ )kann theoretisch gepfändet werden .aber es kann auch ein sogenannter "mangelfall"geltend gemacht werden …das heist wenn von dem selbstbehalt von 770€ nach abzug der miete und weiterer nebenkosten, kaum noch geld für lebnsmittel usw übrig bleibt .

in diesem fall solltest du einen titel beim familiengericht beantragen -die prüfen genau deine einkünfte und die lebenshaltungskosten und setzten dann den unterhalt fest (dafür bruachts du keinen anwalt --es reicht ein formloser antrag)

Des weiteren besteht vielleicht auch die möglichkeit für dich wohngeld zu bekommen.

auch für deine 16 jährige tochter besteht die möglichkeit finanzielle hilfen zu bekommen -sofern sie die schule beendet hat und gegebenenfalls eine ausbildung macht !

gerne gebe dir darüber auch informationen …dafür müsste ich aber wissen ob deine tochter eine ausbildung macht -ob die schulisch ist oder beruflich !

lieben gruss nancy

Hallo Reimund,

ohne gerichtlichen Titel keine Pfändung! Du hast auch einen Selbstbehalt, der soweit ich weiß irgendwo zwischen 860 und 960€ liegt.

Alles Gute
Andreas

nein du liegst ja unter der pfändungsgrenze (950€)für alleinstehende

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Jetzt verlangt sie von mir Kindesunterhalt für unsere 16
jährige Tochter. Kann dieser betrag gepfändet werden ?

Hallo Reimund,

laut Düsseldorfer Tabelle hast du einen notwenigen Eigenbedarf von 770 Euro, wenn du nicht erwerbstätig bist. Alles was darüber geht, kann als Unterhalt angerechnet werden. Ich denke es ist besser, eine Pfändung zu umgehen und das so zu klären. Eine Pfändung verursacht nur noch mehr Kosten.

Gruß, DC

Hallo Reimund,

Du bekommst Rente in Höhe von 900,- und Deine Tochter hat einen ungeschmälerten Unterhaltsanspruch (keine Ausbildungsvergütung) in Höhe von 334,- Euro(?) = Mindestbedarf) . Du bist danach leistungsfähig bis zum Selbstbehalt von 770,- € - Dein Einkommen stammt nicht aus Erwerbstätigkeit - also in Höhe von 130,-€, es sei denn, es kämen weitere bislang unbekannte Faktoren hinzu.

Hiervon zu unterscheiden ist der Freibetrag aus dem Zwangsvollstreckungsverfahren, solltest Du Deiner Unterhaltspflicht nicht nachkommen: Dieser kann zur Durchsetzung von Rückständen auch unter 700,-€ sinken.

Wichtig ist aber, ob zu Deinen Lasten ein Unterhaltstitel (Urteil, Notarvertrag, Unterhaltsverpflichtungsurkunde eines Jugendamtes oder ähnliches) besteht. Dieser Titel müßte auf jeden Fall durch einen Fachmann überprüft oder abgeändert werden, wenn er mehr als 130,- ausweist. Dieser Titel bleibt nämlich bestehen und erzeugt Rückstände, auch wenn Du wegen der Rente nicht mehr in vollem Umfang leistungsfähig bist. Er verschwindet nämlich nicht automatisch.

Meine Hinweise können Deinen Fall nicht lösen. Ich rate deshalb dringend, einen Fachanwalt/ -anwältin für das Familienrecht aufzusuchen und um Beratung zu bitten.
Ich selbst kann keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit meiner Bemerkungen übernehmen, da die Auskunft im Rahmen eines Gefälligkeitsverhältnisses erteilt wird, ohne das ausreichende Informationen vorliegen.

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Ich lebe in Scheidung und beziehe eine Rente von 900€uro.
Jetzt verlangt sie von mir Kindesunterhalt für unsere 16
jährige Tochter. Kann dieser betrag gepfändet werden ?

Hallo Reimund,

Deine 16 jährige Tochter, die bei der Kindesmutter wohnt hat Anspruch auf Kindesunterhalt. Die Höhe ist in der Düsseldorfer Tabelle 2011 hinterlegt. Somit stehen der Tochter monatlich 426,- incl. Kindergeld zu.

Du beziehst eine Rente und bist nicht erwerbstätig. So steht Dir ein monatlicher Selbstbehalt von 770,- zu. Hierin sind bis 360 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Der Selbstbehalt kann angemessen erhöht werden, wenn dieser Betrag im Einzelfall erheblich überschritten wird und dies nicht vermeidbar ist.

Ebenso erhöht sich der Selbstbehalt wenn krankheitsbedingte Mehraufwendungen oder eine kostenaufwendige medizinisch notwendige Ernährung erforderlich ist. Der Differenzbetrag kann nach erfolgreicher Klage durch das Jugendamt oder Anwalt eingeklagt und somit gepfändet werden.

Gruß blackdaniel

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jährige Tochter. Kann dieser betrag gepfändet werden ?

Hallo Reimund,
wenn die Rente dein einziges Einkommen ist und du auch keine anderen Vermögenswerte hast, wird sie wohl nichts bekommen, da es hier um den Selbstbehalt geht und der ist in etwa in dieser Höhe.
Ich hoffe dich damit ein wenig beruhigt zu haben und stehe dir gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Für eine positive Bewertung wäre ich dankbar.
Alles Gute und schönen Gruß
Bernd

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Jetzt verlangt sie von mir Kindesunterhalt für unsere 16
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Hallo Reimund Rupp,

alle Einkommen und Vermögen werden gezählt, um einem Kind Unterhalt zu leisten. Man ist verpflichtet, Vermögen für den Kindesunterhalt einzusetzen. Besteht ein Urteil auf Unterhalt, hat man die Verpflichtung, diesen auch monatlich aufzubringen. Zahlt man nicht, laufen diese Beträge als Unterhaltschulden auf. Hat sich beruflich oder privat etwas geändert, sollte man unbedingt dann eine Neuberechnung des Kindesunterhaltes anstreben.

Der Kindesunterhalt wird so berechnet, dass dem Unterhaltspflichtigen noch der Eingenbedarf bleibt, der einem nicht genommen werden darf. Da liegen Sie mit 900,00 Euro drin.

Pfänden darf Ihre (Ex)Frau nur, wenn für das Kind ein Unterhaltsrechtlicher Titel besteht, dass heiß, wenn bereits ein Gerichturteil über den Kindesunterhalt gesprochen wurde oder der Unterhalt für das Kind beim Jugendamt durch Urkunde tituliert wurde.

Nur mit diesen Unterlagen hat das Kind (oder der gesetzliche Vertreter) das Recht zur Pfändung. Doch auch dieses ist nicht so einfach, da auch bei der Pfändung der Eigenhbehalt des Unterhaltspflichtigen berücksichtigt werden muss und nicht gepfändet werden darf. Alles, was darüber liegt, darf gepfändet werden.

Hier ein Link, der vielleicht hilfreich sein könnte mit vielen Infos zum Kindesunterhalt:

http://www.asp-rechtsanwaelte.de/unterhalt/kindesunt…

Mein Tipp: Ein Pfändungsschutzkonto einrichten. Für das bestehende Konto bei der Bank einen Antrag stellen für Pfändungsschutz. Die Bank erhält von Ihnen den Antrag mit Unterlagen und Bezeichnungen der eingehenden Einkünfte. Hier gibt es dann für den Kontoinhaber einen Pfändungsschutz von knapp 1.000 Euro. Für jede weitere Person, die versorgt werden muss, erhöht sich der Betrag entsprechend.

Dieser gesetzlich festgelegte Betrag darf dann von der Bank unter keinen Umständen ausgezahlt werden, sollte jemand eine Pfändung durchführen wollen.

Wird ein Pfändungantrag bei der Bank gestellt, dürfen die Beträge nicht einfach so gepfändet werden. Sie werden umgehend von der Bank informiert, dass ein Pfändungsantrag gestellt wurde, und um Stellungnahme zu den eingehenden Einkünften gebeten. Hierfür haben Sie 7 Tage Zeit. So lange darf auch nicht gepfändet werden. Sie haben in dieser Zeit das Recht, jederzeit auf Ihren Eigenbedarf auf dem Konto zuzugreifen. Für Beträge, die Ihren Eigenbedarf übersteigen, wird das Konto bei einem Pfändungsantrag gesperrt, bis dass die Prüfung abgeschlossen und die 7 Tage Frist verstrichen ist.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben.

Nette Grüße! und alles Gute

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Hallo Reimund
Ich kann Dir leider nicht sagen ob man dir von die 900€ noch was pfänden kann, das kann Dir aber ein Anwalt in ein Beratungsgespräch sagen, das kostet in der regel nicht die Welt.
Gruß Seppel42

Hallo, soweit ich weiß, sind EUR 1000 Selbstbehalt, d.h. der eigene Mindestbetrag. Es dürfte dann nichts pfändbar sein. Alles Gute!

… Kindesunterhalt gepfändet werden ?
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Hallo,

der Selbstbehalt bei Einkommen das nicht mit Arbeit erzielt wird, ist 770 Euro. Gilt für Rentner, Arbeitslose, Krankengeldbezieher, Privaties usw.

Wird das Einkommen durch Arbeit erzielt ist der Selbstbehalt 950 Euro. Im angefragten Fall, sind also 130 Euro pfändbar.

Gruß

ja, auch hier gilt die Düsseldorfer Tabelle.
Und gepfändet wird immer dann wenn einem berechtigten Anspruch nicht nachgekommen wird.
Sollte jedoch nicht so viel übrig bleiben, was zu bezahlen ist, da Selbstbehalt etc. abgezogen werden muss.

sorry für die späte Antwort, da ist bei mir etwas schief gelaufen und ich hoffe Du hast bereits Antwort und Klarheit.

Gruß
EJWW

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