Hallo liebe Forensi,
eine Frage aus unserer Stammtischrunde:
A, B und C erben per Testament zu gleichen Teilen ein nicht mehr bewohntes Wohnhaus, da der Erblasser seine letzten Monate im Pflegeheim verbrachte. Außer dem Grundbesitz ist kein nennenswertes Barvermögen vorhanden.
Zunächst muss ja wohl von allen Teilerben ein Erbschein beantragt werden. Die entsprechenden Gebühren muss ja wohl jeder Erbe allein anteilig tragen.
Dann muss wohl die Immobilie auf die Erben übertragen werden. Die Gebühren für die Eintragungen ins Grundbuch müssen sicherlich auch direkt anteilig von der Erben übernommen werden.
Wichtiger ist die Frage, was mit den laufenden Kosten geschieht. Die Hausversicherung, Grundsteuer etc. sind sicherlich bis zum Verkauf des Hauses weiterhin von den Erben zu tragen. Hier sollte doch ein schriftlicher Vertrag zwischen den Erben über die anteilige Kostenübernahme vorgenommen werden.
Unsere Stammtischrunde dankt für Eure Antworten.
Ev22853