Informationsanspruch von Angehörigen über Gesundheitszustand eines Familienmitglieds

In einer Familie, bestehend aus einer Mutter und vier erwachsenen Kindern, haben sich die Angehörigen überworfen. Eines der Kinder (Kind 1) hat den Kontakt zu den drei Geschwistern abgebrochen und hält zur Mutter nur noch eingeschränkten Kontakt.

Nun hat Kind 1 über Umwege erfahren, dass die Mutter knapp zwei Wochen auf der Intensivstation gelegen und mit dem Tod gekämpft hatte. Niemand hatte Bescheid gegeben.

Nun fragt sich Kind 1, ob es irgendeinen Weg gibt, so etwas in Zukunft zu vermeiden. Außerden den Geschwistern (und deren Kindern) gibt es keine Angehörigen/Bekannten, die solche Informationen weiterleiten könnten.

Was kann Kind 1 tun  um sicherzustellen, dass es in solchen Notfällen informiert wird?

Hallo,

es besteht kein Rechtsanspruch darauf, dass die anderen Geschwister hier informieren müssen, wohl einen Anspruch der Moral.

Nun fragt sich Kind 1, ob es irgendeinen Weg gibt, so etwas in
Zukunft zu vermeiden. Außerden den Geschwistern (und deren
Kindern) gibt es keine Angehörigen/Bekannten, die solche
Informationen weiterleiten könnten.

Was kann Kind 1 tun  um sicherzustellen, dass es in solchen
Notfällen informiert wird?

Nichts, zumindest nichts was rechtlich relevant wäre. Einen Informationsanspruch gibt es nicht und sollte der Angehörige es nicht wollen, sowieso nicht.

Eine Möglichkeit wäre, sich bei der Mutter regelmäßig zu melden, dann bekäme man wenigstens mit, wenn sie nicht erreichbar wäre.

Eine andere Möglichkeit wäre Freunde, Bekannte oder Nachbarn der Mutter zu bitten, in so einem Fall informiert zu werden. Das würde ich aber nur mit Zustimmung der Mutter machen.

Hallo,

Was kann Kind 1 tun  um sicherzustellen, dass es in solchen
Notfällen informiert wird?

Wieder Kontakt mit den anderen Geschwistern pflegen?

Grüßle,
Tinchen

Welchen Informations anspruch? Und wie kann man Informationen erwarten, wenn man den Kontakt zu den Geschwistern abbricht?

Und wenn die Mutter ausdrücklich darum bat oder gar vorsorglich verfügt hat, dich nicht mehr zu informieren, hast du weder ein Besuchsrecht noch Auskunftsrecht gegenüber den Ärzten.

G imager761