Guten Abend,
ein Installatuer wird telefonisch bestellt, weil der Warmwasserspeicher tropft. Telefonisch wird ein Termin ausgemacht. Außerdem heiß es, es fallen keine Anfahrtskosten an, da die Installations-Firma zufällig im Haus gegenüber sitzt. Nun schaut sich der Handwerker die Verbindungsrohre an, und sieht gleich, der ganze Speicher muss ausgetauscht werden. Der Handwerker ist ca. 15 Minuten in der Wohnung. Plus 5 Minuten über die Straße laufen und zurück. Es wird vereinbart, einen Kostenvoranschlag für einen neuen Warmwasserspeicher zu schicken. Der wird nach ein paar Tagen in den Briefkasten geworfen. Nun vergehen ein paar Wochen ohne Entscheidung. Darauf hin schickt die Installations-Firma eine Rechnung über 0,75 Stunden = ca. 40,- Euro (brutto). Der Text auf der Rechnung lautet „Den Warmwasserspeicher überprüft. Eine Reparatur ist nicht mehr möglich. Dem Kunden ein neues Gerät empfohlen“.
Nun ist ja nach § 632 Abs. 3 GBG ein Kostenvoranschlag nicht kostenpflichtig.
Was ist mit der sogenannten Überprüfung? Die Überprüfung war ein kurzer Blick auf die Rohrverbindungen, wo sich bereits Rost gebildet hat. Kein Aufschrauben, kein Werkzeug kam zum Einsatz. Und das ganze dauerte nicht 45 Minuten sondern ca. 15 Minuten.