Angenommen eine Einliegerwohnung wird mit Internetzugang vermietet, sodass sich Mieter und Vermieter eine Internetleitung teilen. Für Verstöße des Mieter im Internet haftet der Vermieter. Wie kann sich der Vermieter gegen Verstöße des Mieter absichern, obwohl eine gemeinsame Leitung genutzt wird?
Möglichkeit 1: Der Mieter bekommt einen eigenen WLAN-Zugang und es werden Logs über alle seine Internetverbindungen aufgezeichnet (z.B. durch lokalen Proxy). In diesem Fall kann zB im Streitfall nachgewiesen werden, dass über das Mieter-WLAN auf die fraglichen IP-Adressen zugegriffen wurde.
Möglichkeit 2: Das Mieter-WLAN wird so konfiguriert, dass nur über das VPN eines kommerziellen Providers aufs Internet zuzugegriffen werden kann. In diesem Fall bekommt das Mieter-WLAN eine eigene IP-Adresse, sodass im Streifall ebenfalls ein Nachweis erbracht werden kann.
Würden solche technischen Vorkehrungen vor Gericht standhalten, insbesondere da ja die Konfiguration in der Hand des Vermieters liegt?