Internetzugang für Mieter

Angenommen eine Einliegerwohnung wird mit Internetzugang vermietet, sodass sich Mieter und Vermieter eine Internetleitung teilen. Für Verstöße des Mieter im Internet haftet der Vermieter. Wie kann sich der Vermieter gegen Verstöße des Mieter absichern, obwohl eine gemeinsame Leitung genutzt wird?

Möglichkeit 1: Der Mieter bekommt einen eigenen WLAN-Zugang und es werden Logs über alle seine Internetverbindungen aufgezeichnet (z.B. durch lokalen Proxy). In diesem Fall kann zB im Streitfall nachgewiesen werden, dass über das Mieter-WLAN auf die fraglichen IP-Adressen zugegriffen wurde.

Möglichkeit 2: Das Mieter-WLAN wird so konfiguriert, dass nur über das VPN eines kommerziellen Providers aufs Internet zuzugegriffen werden kann. In diesem Fall bekommt das Mieter-WLAN eine eigene IP-Adresse, sodass im Streifall ebenfalls ein Nachweis erbracht werden kann.

Würden solche technischen Vorkehrungen vor Gericht standhalten, insbesondere da ja die Konfiguration in der Hand des Vermieters liegt?

Hallo erstmal

Wie kann sich der Vermieter gegen
Verstöße des Mieter absichern, obwohl eine gemeinsame Leitung
genutzt wird?

Die genannte Möglichkeit 1 dürfte am ehesten passen, vgl. analog mit http://www.anwalt.de/rechtstipps/w-lan-in-der-ferien… sowie http://www.anwalt.de/rechtstipps/hotelbetreiber-haft…
…nebenbei wird weniger das Herunterladen, sondern das Anbieten gemahnt (wobei das Material auch irgendwo her kommen muss)

mfg M.L.

so eindeutig ist das nicht, das der vermieter haftet. da kann man sich rechtlich durch einen richtige belehrung und dem verbot der illegalen nutzung schon absichern.

diese mähr von der immer aktiven störerhaftung ist humbug

Die genannte Möglichkeit 1 dürfte am ehesten passen, vgl.
analog mit
http://www.anwalt.de/rechtstipps/w-lan-in-der-ferien…
sowie
http://www.anwalt.de/rechtstipps/hotelbetreiber-haft…

In den Links kann ich nichts davon lesen, dass „Logs über alle seine Internetverbindungen aufgezeichnet“ werden sollten. Das dürfte nämlich heftig mit einer Vielzahl von Datenschutzbestimmungen kollidieren.

…nebenbei wird weniger das Herunterladen, sondern das
Anbieten gemahnt (wobei das Material auch irgendwo her kommen
muss)

Och. Da fallen mir aber durchaus Beispiele ein, wo auch der Download zu massiven Problemen führen kann, z.B. Stichwort KiPo.

Möglichkeit 1: Der Mieter bekommt einen eigenen WLAN-Zugang
und es werden Logs über alle seine Internetverbindungen
aufgezeichnet (z.B. durch lokalen Proxy). In diesem Fall kann
zB im Streitfall nachgewiesen werden, dass über das
Mieter-WLAN auf die fraglichen IP-Adressen zugegriffen wurde.

Diese Möglichkeit dürfte schon aus Datenschutzrechtlicher Sicht ausscheiden…

Hallo,

wenn man nicht gerade auf einer Insel oder auf einem Berghof,wohnt,wo es ehh schon problematisch ist alternative Anbieter zu finden,sollte man doch lieber einen eigenen Internetzugang als Mieter beantragen bzw. als Vermieter verlegen.

Denn der wichtigste Punkt wird hier wohl übersehen…

Je mehr PC ich an einem Anschluß betreibe,desto geringer wird die „Geschwindigkeit“,mit der jeder einzelne PC „surft“.

Das macht sich vor allem bei LIVE-Streams wie Video oder TV bemerkbar…

und man sollte daran denken,das gerade viele Internettseiten heutzutage mit Video"Einlagen" ihre Internettpräsenz „Aufpeppen“,was aber natürlich zu entsprechendem
Datenverkehr führt…