Ist das eine Beleidigung nach rechtlichen Sinne ?

Hi

Mal eine Frage , es gibt diese je nach Wohngegend und Slang angewandten Sprüche wie :  „nicht mehr alle Tassen im Schrank“ oder " hast wohl bisserl Matsch am Paddel " oder „du hast ein Sprung in der Schüssel“ oder „Sie hab’n ein Riss in der Pfanne“  u.ä. die aber immer so ungefähr das selbe bezwecken und bedeuten.   

Eine Person hat am Telefon in Rage zu seinem gegenüber letztere Redewendung gebraucht , die Person sagte als letztes bevor Sie auflegte : Ich zeige Sie wegen Beleidigung an
Ist dieser Spruch tatsächlich eine Beleidigung nach Rechtlichen Gesetz ?
( Wobei der , der es losgelassen hat wahrscheinlich so ziemlich den Sachverhalt auf den Punkt gebracht hat )  

Es geht nicht um einen Ehestreit , sondern um eine Privatperson gegenüber einer Bediensteten einer Verwaltung . 

Es gibt so Verwaltungen , die dürfen eigentlich nichts annehmen , noch nicht einmal Vernunft .

gruss 

Hallo,

Ist dieser Spruch tatsächlich eine Beleidigung nach
Rechtlichen Gesetz ?

Ja. (http://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung_%28Deutschl…)

( Wobei der , der es losgelassen hat wahrscheinlich so
ziemlich den Sachverhalt auf den Punkt gebracht hat )  

spielt keine Rolle http://dejure.org/gesetze/StGB/192.html

Es geht nicht um einen Ehestreit , sondern um eine
Privatperson gegenüber einer Bediensteten einer Verwaltung . 

spielt auch keine Rolle

Es gibt so Verwaltungen , die dürfen eigentlich nichts
annehmen , noch nicht einmal Vernunft .

wäre ganz sicher eine Beleidigung, wenn Du diesen Satz in der Verwaltung gegenüber einem Mitarbeiter aussprichst.

Gruß

achim

"Es gibt so Verwaltungen , die dürfen eigentlich nichts annehmen , noch nicht einmal Vernunft "
Und dafür den *
Na wenn´s denn eine Beleidigung wäre, dann müßte sie das ja erstmal beweisen.
MfG ramses90

Hallo,

ich hatte einmal vor vielen vielen Jahren mit einem Finanzamtangestellten (Erbsenzähler) einen telefonischen Disput, wobei ich zum Ende des Gespräches ihm das Buch „Das Peter-Prinzip oder die Hierarchie der Unfähigen“ empfohlen habe.

Reaktion: Strafanzeige wg. Beleidigung
Staatsanwaltschaft: Angebot eines Strafbefehles.
Gegenreaktion: Rechtsmittel gegen Strafbefehl.
Mündliche Verhandlung, Vorlage des Buches und Hinweis, dass es eine Buchempfehlung war; Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen.

Der Richter war „gnädig“:wink:

lG

Guten Abend, Achim!

Es gibt so Verwaltungen , die dürfen eigentlich nichts
annehmen , noch nicht einmal Vernunft .

wäre ganz sicher eine Beleidigung, wenn Du diesen Satz in der
Verwaltung gegenüber einem Mitarbeiter aussprichst.

Wer sollte klagen wg. Beleidigung? Fühlt sich ein Verwaltungsmitarbeiter wegen solcher Bemerkung auf den Schlips getreten, würde ich mit Gelassenheit abwarten. Ich erkenne keine Beleidigung einer bestimmten Person.

Gruß
Wolfgang.

Hunde, die bellen, beißen nicht.
Hallo,

in den letzten 42 Jahren meines Lebens wurde mir mehrfach von diversen Personen angedroht, „man sehe sich vor Gericht“, „man würde mich anzeigen wegen xyz“, „das ginge nun zum Staatsanwalt“,…

Passiert ist da nie was.

Wenn ich jemanden anzeigen will, dann werde ich ihn nicht vorwarnen oder ihn bedrohen, sondern es einfach machen.

Im Übrigen sei gesagt: Gerade bei Telefongesprächen, die ja nicht einfach so aufgezeichnet werden dürfen, muss man sich ernsthaft fragen, wie die fragliche Beleidigung bewiesen werden soll.

Hallo Wolfgang,

Es gibt so Verwaltungen , die dürfen eigentlich nichts
annehmen , noch nicht einmal Vernunft .

wäre ganz sicher eine Beleidigung, wenn Du diesen Satz in der
Verwaltung gegenüber einem Mitarbeiter aussprichst.

Wer sollte klagen wg. Beleidigung? Fühlt sich ein
Verwaltungsmitarbeiter wegen solcher Bemerkung auf den Schlips
getreten, würde ich mit Gelassenheit abwarten. Ich erkenne
keine Beleidigung einer bestimmten Person.

Ich denke, dass der Inhalt dieses alten Witzes(*) beleidigend ist, da er der Verwaltung in beleidigender Weise Vernunft abspricht. Die Personengruppe wäre (nach einem Disput mit der Verwaltung) die Mitarbeiter dieser Verwaltung und die Beleidgung ist mit Absicht gegenüber einer Person dieser Gruppe geäußert.

(*) im Original geht es ja darum, dass der Beamte es ablehnt, Vernunft anzunehmen, da er nunmal als Beamter nichts annehmen darf.

Gruß
achim

Hi

manchmal hat dieser vermeintlich schlechte alte Witz aber durchaus seine Berechtigung

nach meiner Ansicht auch durchaus in diesem Falle.

Konkret ging es hier um ein Finanzamt .
Ein Firmeninhaber hatte seine Steuererklärung 2014 eingereicht , im laufe des Jahres 2014 hatte einer seiner Firmenwagen der erst knapp 2 Jahre alt war einen Motorschaden.
Das Auto stand fast 2 Wochen in der Werkstatt und als Ersatzwagen diente sporadisch , da der Motorschaden in einer Zeit passierte wo die Firma nicht voll ausgelastet war , der Privat PKW , ein Kombi der als Privatfahrzeug der Cheffin angemeldet war.

Für diesen Wagen wurde dann für die Dienstfahrten ein Fahrtenbuch geführt und die Tankbelege wurden aufgehoben

Die Kilometer und die Tankbelege wurden dem Finanzamt mit eingereicht als Firmenfahrten.

letzte Woche bekam der Firmeninhaber genau wegen diesen Vorgang ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft , eingereicht vom Finanzamt wegen versuchten Steuerbetruges

Das der Firmeninhaber deshalb in Rage kommt und sich dazu verleiten lässt unhöflich zu werden ist ihm wohl nicht zu verdenken

gruss

Morgen,

Im Übrigen sei gesagt: Gerade bei Telefongesprächen, die ja
nicht einfach so aufgezeichnet werden dürfen, muss man sich
ernsthaft fragen, wie die fragliche Beleidigung bewiesen
werden soll.

und nun erklär mir mal wie ich das bei einer persönlich ausgesprochenen Beleidigung machen soll?

Oder läßt Du bei jedem Gespräch mit anderen immer heimlich ein Tonband in der Tasche mitlaufen?

RS99