Hi
Mal eine Frage , es gibt diese je nach Wohngegend und Slang angewandten Sprüche wie : „nicht mehr alle Tassen im Schrank“ oder " hast wohl bisserl Matsch am Paddel " oder „du hast ein Sprung in der Schüssel“ oder „Sie hab’n ein Riss in der Pfanne“ u.ä. die aber immer so ungefähr das selbe bezwecken und bedeuten.
Eine Person hat am Telefon in Rage zu seinem gegenüber letztere Redewendung gebraucht , die Person sagte als letztes bevor Sie auflegte : Ich zeige Sie wegen Beleidigung an
Ist dieser Spruch tatsächlich eine Beleidigung nach Rechtlichen Gesetz ?
( Wobei der , der es losgelassen hat wahrscheinlich so ziemlich den Sachverhalt auf den Punkt gebracht hat )
Es geht nicht um einen Ehestreit , sondern um eine Privatperson gegenüber einer Bediensteten einer Verwaltung .
Es gibt so Verwaltungen , die dürfen eigentlich nichts annehmen , noch nicht einmal Vernunft .
gruss