Ist ein Email-Einschreiben gesetzlich anerkannt?

Ist ein Email-Einschreiben gesetzlich anerkannt?

Gibt es eine Möglichkeit, um das klassische Verfahren per Brief-Post, also Einschreiben mit Rückschein, zu ersetzen.

Gibt es einen kostengünstigen Online-Dienst für Email-Einschreiben, welcher gesetzlich anerkannt ist? Es muss also etwas sicheres sein, nicht einfach eine Lesebestätigung, die jeder einfach verweigern kann.
Der Empfang sollte dem Absender bestätigt werden.

Hat jemand einen Tipp?

Gibt es eine Möglichkeit, um das klassische Verfahren per
Brief-Post, also Einschreiben mit Rückschein, zu ersetzen.

Nein, das ist technisch nicht möglich.

Hallo,
wenn ich genug Zeit habe schreibe ich:

… Bitte bestätigen Sie bis zum … per Fax/Brief. …

Gruss
Nils

Ist ein Email-Einschreiben gesetzlich anerkannt?

Was soll das sein?

Gruß
Falke

Das gibt es anscheinend. Man schreibt eine Email, welche der Empfänger aber nicht direkt erhält. Dieser erhält zuerst eine Email mit einem Link und einem Zahlencode. Öffnet er den Link und gibt den Code ein, kann er eigentliche Email lesen oder bekommt erst dann diese zugestellt. Der Absender erhält dann eine Bestätigung, dass die Mail vom Empfänger entgegen genommen wurde.

Hi

Das gibt es anscheinend.

Ja, das gibt es. GMX bietet sowas an. Aber ob das gesetzlich irgendwelche Auswirkungen hat, weiß ich nicht.

https://service.gmx.net/de/cgi/einschreiben?CUSTOMER…

Gruß
Edith

Hallo,

wenn ich genug Zeit habe schreibe ich:

… Bitte bestätigen Sie bis zum … per Fax/Brief. …

wozu natürlich niemand verpflichtet ist…

Gruß

S.J.

Hi,

Es muss
also etwas sicheres sein, nicht einfach eine Lesebestätigung,
die jeder einfach verweigern kann.

Bei einem normalen Einschreiben kann die Annahme ebenfalls verweigert werden.

Gruß,

Anja

Hallo,

also etwas sicheres sein, nicht einfach eine Lesebestätigung,
die jeder einfach verweigern kann.

Bei einem normalen Einschreiben kann die Annahme ebenfalls
verweigert werden.

Du meinst, man kann bspw. die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses vermeiden, indem man einfach die Annahme jeglicher Post verweigert?

Gute Idee, findet

Christian

Hallo,

Bei einem normalen Einschreiben kann die Annahme ebenfalls
verweigert werden.

Du meinst, man kann bspw. die Kündigung eines
Arbeitsverhältnisses vermeiden, indem man einfach die Annahme
jeglicher Post verweigert?

Wurde so nicht gesagt, aber ein Einschreiben (außer Einwurf) kann mit „A.V.“ seien Weg zurück zum Absender finden.

Das Problem im vgl. zur Email ist, dass eine Lesebestätigung einfach weggeklickt werden kann und die Mail trotzdem zugegenagen und lesbar ist, das ist eben bei einem Einschreiben nicht der Fall …

Zum Thema: Wird für diesen Fall nicht die DE-Mail entwickelt? http://de.wikipedia.org/wiki/De-Mail

Aber bis das mal kommen wird, wird sich jeder noch gedulden müssen…

Grüße

Hallo,

Bei einem normalen Einschreiben kann die Annahme ebenfalls
verweigert werden.

Du meinst, man kann bspw. die Kündigung eines
Arbeitsverhältnisses vermeiden, indem man einfach die Annahme
jeglicher Post verweigert?

Wurde so nicht gesagt, aber ein Einschreiben (außer Einwurf)
kann mit „A.V.“ seien Weg zurück zum Absender finden.

was aber nicht bedeutet, daß es nicht zugestellt ist.

Das Problem im vgl. zur Email ist, dass eine Lesebestätigung
einfach weggeklickt werden kann und die Mail trotzdem
zugegenagen und lesbar ist, das ist eben bei einem
Einschreiben nicht der Fall …

Der Zugang hängt doch nicht von der Lesbarkeit ab.

Gruß
Christian

Hi Christian,

Bei einem normalen Einschreiben kann die Annahme ebenfalls
verweigert werden.

Du meinst, man kann bspw. die Kündigung eines
Arbeitsverhältnisses vermeiden, indem man einfach die Annahme
jeglicher Post verweigert?

Du suchst immer was, gelle? Aber leider liegst Du daneben. Ich habe lediglich geschrieben, dass man die Annahme eines Einschreibens verweigern kann.

Gruß,

Anja

1 Like

Grüße

Wie auch immer es juristisch ist, ich wollte es „technisch“ ausdrücken - und naja, wenn die Annahme verweigert wird ist das Einschreiben (logisch) nicht zugestellt, im Sinne, dass der Adressat den Inhalt lesen konnte.

Desweiteres sollte nur der Vgl. bezüglich Annahme, Lesebestätigung bei Email und Brief durchkommen, da es eben andere Systeme sind.

Grüße

Hallo,

Du meinst, man kann bspw. die Kündigung eines
Arbeitsverhältnisses vermeiden, indem man einfach die Annahme
jeglicher Post verweigert?

Du suchst immer was, gelle?

gewiß nicht. Ich wollte nur dem weit verbreiteten Irrtum entgegentreten, daß die Annahmeverweigerung nennenswerte juristische Folgen hat.

Gruß
Christian