Kabel digital nimmt Kündigung nicht an

Hallo,

ein o.g. Abonnement soll zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Dieses Abo läuft ab im Dezember. In den AGB von Kabel digital steht: Der Vertrag kann it einer Frist von 6 Wochen vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt werden.
Die Kündigung wurde vor ein paar Tagen per Einschreiben abgeschickt (inkl. Smartcard). Antwort von Kabel digital: Leider können wir Ihrem Wunsch nicht entsprechen, da Ihr Abonnement gem. AGB eine Laufzeit von 12 Monaten hat. Außerdem wurde eine neue Smartcard mitgeschickt.
Das kann es doch wohl nicht sein ! Es wurde „zum nächstmöglichen Termin“ gekündigt. Das wäre in diesem Fall ja das Ende der Laufzeit. Das wäre ja auch kein Problem. Nichtsdestotrotz sollte Kabel doch die Kündigung zum jetzigen Zeitpunkt zumindest annehmen, wann sie dann wirksam ist, ist eine andere Sache (nämlich Dezember, völlig einzusehen).
Kann man denen jetzt noch einmal ein gesalzenes Schreiben schicken und sie auffordern, die Kündigung zum Ende der Laufzeit anzunehmen und ansonsten mit dem Gang zum Anwalt drohen oder sowas :smile: ? Der Nutzer, welcher ich übrigens nicht selbst bin, will auch den Reciever nicht mehr anschließen, egal ob das Abo bis Dez. läuft. Deshalb will er auch die Smartcard nicht mehr.

Vielen Dank erstmal !

Killy

Eine Kündigung muss nicht „angenommen“ werden. Eine Kündigung entfaltet Wirksamkeit, wenn sie zugegangen ist; und das ist hier offenbar der Fall.

Das einzige, was überhaupt problematisch sein könnte, ist die Beweisbarkeit. Es lässt sich zwar durch die Antwort beweisen, dass ein Brief zugegangen ist; aus der Antwort lässt sich aber schwerlich folgern, dass es sich um eine Kündigung handelte.

Levay

Hallo

Eine Kündigung muss nicht „angenommen“ werden. Eine Kündigung
entfaltet Wirksamkeit, wenn sie zugegangen ist; und das ist
hier offenbar der Fall.

Nun, der erste Satz des Briefes lautet: wir bedauern sehr, daß Sie Ihr Abo … beenden möchten. Daraus ließe sich wohl wohl folgern, was man „gewünscht“ hat, nämlich die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Warum sollte man denn nicht früher kündigen können ? Muss ja wohl nicht exakt 6 Wochen vor Ablauf geschehen.

Das einzige, was überhaupt problematisch sein könnte, ist die
Beweisbarkeit. Es lässt sich zwar durch die Antwort beweisen,
dass ein Brief zugegangen ist; aus der Antwort lässt sich aber
schwerlich folgern, dass es sich um eine Kündigung handelte.

Die ursprüngliche Kündigung wurde inklusive Smartcard per Einschreiben weggeschickt, und zwar nicht vom Abonnementen, sondern von einem Familienmitglied, dessen Ehegatte auch noch daneben saß. Also dürfte es Kabel alles in allem schwer haben, etwas anderes zu behaupten.

Man wird nun das bereits erwähnte gesalzene Schreiben - vorab per Fax - an Kabel Deutschland schicken, sie auffordern, den Erhalt der Smartcard (die man nochmal per Einschreiben hinschickt) zu bestätigen und zu bestätigen, daß das Vertragsverhältnis nicht nach der Laufzeit verlängert wird. Das sollte wohl reichen.

Ciao
Killy

Hallo

Bis auf ein unklares Detail hat doch keine Seite was falsch gemacht…

ein o.g. Abonnement soll zum Ablauf der
Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Dieses Abo läuft ab
im Dezember. In den AGB von Kabel digital steht: Der Vertrag
kann it einer Frist von 6 Wochen vor Ablauf der
Mindestlaufzeit gekündigt werden.

Es gibt meistens verschiedene Vertragslaufzeiten für verschiedene Abos. Was auf der Webseite im Moment steht ist erstmal egal, es zählt was für dein Abo zum Zeitpunkt der Vertragsschliessung gültig war (plus eventuelle aktzeptiere Änderungen).
Gehen wir davon aus, das deine Mindestlaufzeit bis Dezember beträgt.

Die Kündigung wurde vor ein paar Tagen per Einschreiben
abgeschickt (inkl. Smartcard). Antwort von Kabel digital:
Leider können wir Ihrem Wunsch nicht entsprechen, da Ihr
Abonnement gem. AGB eine Laufzeit von 12 Monaten hat. Außerdem
wurde eine neue Smartcard mitgeschickt.
Das kann es doch wohl nicht sein ! Es wurde „zum
nächstmöglichen Termin“ gekündigt. Das wäre in diesem Fall ja
das Ende der Laufzeit. Das wäre ja auch kein Problem.

Soweit ich weiss impliziert eine Kündigung auf einen bestimmten Termin, das die Kündigung auch gewollt ist, wenn ein Termin überschritten wurde (man möge das korrigieren wenn es falsch ist). Das heisst das du automatisch für den Dezembertermin gekündigt hast.
Es spricht aber nichts dagegen, das denen nochmal mitzuteilen.
Ich kenne einige, die sowieso in jeder Kündigung reinschreiben „hilfsweise zum nächst möglichen Termin“ - ob’s sinnvoll ist…

Nichtsdestotrotz sollte Kabel doch die Kündigung zum jetzigen
Zeitpunkt zumindest annehmen, wann sie dann wirksam ist, ist
eine andere Sache (nämlich Dezember, völlig einzusehen).
Kann man denen jetzt noch einmal ein gesalzenes Schreiben
schicken und sie auffordern, die Kündigung zum Ende der
Laufzeit anzunehmen und ansonsten mit dem Gang zum Anwalt
drohen oder sowas :smile: ? Der Nutzer, welcher ich übrigens nicht
selbst bin, will auch den Reciever nicht mehr anschließen,
egal ob das Abo bis Dez. läuft. Deshalb will er auch die
Smartcard nicht mehr.

Das ist aber ein Sonderfall. Du (oder er) zahlen jetzt ja für eine Leistung bis Dezember, und ich denke die meisten würden dann diese Leistung auch nutzen wollen, darum hat der Anbieter sinnvollerweise eine weitere Smartcard geschickt. Sonst hättest du dich womöglich zu recht bei denen beschwert.

Es gibt also zwei Möglichkeiten, entweder schickst du denen nochmal die Karte, und erklärst klar das du auf die Leistung verzichtest und keine Smartcard benötigst, oder du wartest bis zum Ende der Laufzeit und schickst dann die Karte.
Wie oben schon erwähnt solltest du ruhig nochmal sagen, das du zum Dezmbertermin kündigst.

(Das ganze natürlich nur, wenn die Laufzeit wirklich bis Dezember ist.)

Gruß, DW.

Hallo,

bis zum Ablauf des Abos kann man aber die Karte doch noch nutzen. Die Kabelfirma wird ja schließlich bis dahin auch noch Geld kassieren, oder?

Also nehmen sie die Karte erst mal nicht an, um evtl. Schwierigkeiten zu vermeiden.

Das einzige Problem, das ich hier sehe ist, dass nicht ausdrücklich dem Kündigungsbegehren stattgegeben wurde, etwa mit einer Formulierung wie „Wir bedauern…haben aber Ihren Wunsch notiert und werden zum XXX den Vertrag auslaufen lassen“.

Anstatt eines „gesalzenen“ Briefes würde ich eher einen schreiben in Richtung: „Danke für Ihr Schreiben vom… welches mir nicht aussagekräftig genug ist. Nichtsdestoweniger gehe ich davon aus, dass das Vertragsverhältnis zum 31.12.XX gekündigt ist, sollte ich bis zum XXX nichts weiteres von Ihnen hören.“
Die Karte würde ich bis 6 Wochen vor Termin behalten und diese mit einer Kopie des letzten Schreibens dann abschicken.

Ganz schön viel Schreiberei. Besser wäre es sich einen Vermerk zu machen, dass man die Rückleitung der Karte und eine erneute Kündigung 6 Wochen vor Abo-Ende nicht verpasst.

Gruß
Nita

Hallo an alle,

vielen Dank erstmal, ich habe -vorab per Fax- kabel digital nochmals ausdrücklich zum Ende der Laufzeit gekündigt (und mich hierzu wie sie selber auch auf ihre AGB berufen) und mitgeteilt, daß ich ihr Schreiben so nicht akzeptieren kann. Laut AGB m u s s ich spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Laufzeit kündigen, weil es sich sonst um ein Jahr verlängert. Weiterhin erhalten sie die Smartcard bereits jetzt (eine Eingangsbestätigung habe ich auch angefordert, sonst kostet das ganze nämlich 35 Euro). Man muss hier erläutern, daß das Abo meinem 72-jährigen Vater angedreht wurde, der das ganz überhaupt nicht nutzt. Er möchte das nicht und will deshalb die Karte auch nicht. Außerdem ist, seit der Reciever angeschlossen war, ständig das Fernsehprogramm gestört gewesen (er guckt eh nur 1. und 2.) Die meinen wohl, weil der Kunde Baujahr 1934 ist, kann man es ja mal probieren. Wenn er nicht kündigt, hat er die nochmal ein Jahr an der Backe…

Ich warte jetzt mal ab, was kabel digital nun dazu zu sagen hat.

Ciao
Killy

wie Levay schon sagte: eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung die mit Kenntnisnahme gültig wird - da ist nix mit annehmen oder ablehnen. Ihr habt per Einschreiben gekündigt (zum „nächstmöglichen Termin“ ist rechtlich m.W. OK)und der 1. Rückschein incl. Brief würden wohl bereits vor jedem Gericht standhalten.

Bevor das Ganze zum Anwalt geht: Nochmal Einschreiben mit Rückschin schreiben, Kopien der anderen Seiten, Smart-Card reinlegen: „Wie in meinem 1. Einschreiben bereits deutlich gemacht, kündige ich das Abo zum nächsten Termin - gem. Ihrer Antwort vom xx.xx also zum 31.12.2006. Die Smartcard wird von mir bereits heute nicht mehr benötigt“.

Und das wars. Wenn dann noch ein Unfug kommt, würde ich nicht mehr reagieren und wenn die Komiker dann versuchen zu belasten im Januar, die Zahlung verweigern bzw. Einzugsermächtigung zurückziehen.

Gruezi
Dirk