Kamera auf privaten Grundstück

Hallo,
habe da noch eine Frage. Angenommen bei dem Mieter eines EFH Hauses wurde schon mehrfach die Haustür beschmiert oder es wird Klingeljagd betrieben oder es klingeln oft Leute, die man nicht mal kennt und denen man nicht unbedingt die Haustür öffnen möchte. Der Mieter möchte sich eben aus diesen diversen Gründen eine Minikamera vor der Haustür anbringen, wobei das Blickfeld lediglich auf das eigene Grundstück bzw. auf die Haustür gerichtet sein soll. Diese Kamera soll auch in Abwesenheit des Mieters Aufnahmen durchführen (Bewegungssensor), damit er sehen kann, wer sich während seiner Abwesenheit auf dem Grundstück bzw. vor Haustür herumgetümmelt hat.
Wäre das erlaubt. ? Könnte der Vermieter eine solche Kamera verbieten, wenn diese selbst garnicht groß zu sehen wäre (eher getarnt)? Der Mieter würde diese Kamera auch ein bisschen als Selbstschutz betrachten. Reicht so ein Grund. ?

Vielen Dank
Moni

Wäre das erlaubt. ?

Ja, siehe unsere Diskussion weiter unten…

Könnte der Vermieter eine solche Kamera
verbieten, wenn diese selbst garnicht groß zu sehen wäre (eher
getarnt)?

Frage im Mietrechtsborad.

ElC

Wäre das erlaubt. ?

Nur wenn die Kamera keinesfalls auf öffentliches Straßenland filmt!

Könnte der Vermieter eine solche Kamera
verbieten

Der Mieter Mieter kann eine Kamera anbringen, wird dadurch aber ersatzpflichtig für evtl. auftretende Schäden (Löcher in der Wand o.ä.)
Das Anbringen der Kamera ist natürlich eine Veränderung der Mietsache, die der Vermieter aufgrund seines Eigentumsrechtes verbieten kann. Allerdings dürfte dies kein genügend schwerwiegender Grund sein, der gar eine Kündigung rechtfertigen würde, im Gegenteil, der Vermieter könnte sogar verpflichtet sein, der Kamera zuzustimmen, wenn nur dadurch der Gebrauch der Mietsache weiterhin möglich ist (dann allerdings nur mit der o.a. Ersatzpflicht).

Alex