hallo, wir haben ein ursprünglich 1fam.haus in ein 2fam.haus umgebaut, dafür auch die baugenehmigung. in dem 2 fam.haus haben wir dann den dachausbau genehmigen lassen,
mit jeweils einem bad+küchenzeile, sodass jede haushälfte jetzt im EG ein bad+küche hat, und zum OG darüber führt eine treppe im gemeinsamen hausflur. der durchbruch vom EG wohnzimmer hinauf zum OG mit eine Spartreppe ist genehmigt, aber wir haben es (noch) nicht eingebaut, weil es so besser für uns ist.
im herbst haben wir auch eine teilungserklärung gemacht in rechte+linke haushälfte ,als 2 familienhaus.
nun war eine baubegehung und die haben bemängelt, dass jetzt eigentlich 4 wohneinheiten da sind. ist man verpflichtet, den durchbruch ins ausgebaute DG zu machen, wenn man es noch garnicht so möchte. jetzt wohnen dort 4 parteien, die sich gut verstehen.
lt gemeindeordnung kann man aber keine 4 wohnungen beantragen, weil nicht genug parkplätze da sind.
vielen dank, ich hoffe, man versteht, was ich meine…