Kann 2fam.haus von 4 parteien bewohnt werden?

hallo, wir haben ein ursprünglich 1fam.haus in ein 2fam.haus umgebaut, dafür auch die baugenehmigung. in dem 2 fam.haus haben wir dann den dachausbau genehmigen lassen,
mit jeweils einem bad+küchenzeile, sodass jede haushälfte jetzt im EG ein bad+küche hat, und zum OG darüber führt eine treppe im gemeinsamen hausflur. der durchbruch vom EG wohnzimmer hinauf zum OG mit eine Spartreppe ist genehmigt, aber wir haben es (noch) nicht eingebaut, weil es so besser für uns ist.
im herbst haben wir auch eine teilungserklärung gemacht in rechte+linke haushälfte ,als 2 familienhaus.
nun war eine baubegehung und die haben bemängelt, dass jetzt eigentlich 4 wohneinheiten da sind. ist man verpflichtet, den durchbruch ins ausgebaute DG zu machen, wenn man es noch garnicht so möchte. jetzt wohnen dort 4 parteien, die sich gut verstehen.
lt gemeindeordnung kann man aber keine 4 wohnungen beantragen, weil nicht genug parkplätze da sind.

vielen dank, ich hoffe, man versteht, was ich meine…

Hallo!

es geht doch nicht darum, ob sich die Bewohner untereinander gut verstehen. Es gelten die Vorschriften der Bauordnung zum Brandschutz und den Rettungswegen.

Spartreppen sind nur innerhalb einer Wohneinheit zulässig und auch nur für untergeordnete Räume, in denen man sich nicht dauerhaft aufhält.
Außer es hat im oben gelegen Wohnungsteil noch einen „richtigen“ Zugang zu einem Treppenhaus.

Ein 4- Familienhaus beispielsweise muss ein gemeinsames geschlossenes Treppenhaus haben von der z.B. unten zwei Whg. abgehen und oben ebenfalls.
Aus jeder Whg. kann man sofort in den als  1. Fluchtweg dienenden Treppenraum gelangen und dann ins Freie.

Alternativ wäre, man schließt die Decke  EG/OG im alten Treppenraum und baut für die oberen Whg. von außen einen neuen Zugang über ein freiliegendes Treppenhaus etwa.

Das mit den Stellplätzen könnte man regeln,daran würde es nicht scheitern.

MfG
duck313

Hallo,

Das mit den Stellplätzen könnte man regeln,daran würde es
nicht scheitern.

Echt? Bei mir in der Kleinstadt ist genau daran eine Geschäftsgründung gescheitert. Wie kann man das denn regeln?
Gruß