Kann die Bewährung wiederrufen werden?

Kann die Bewährung wiederrufen werden…
aufgrund einer Aussage beim Gericht die einen selbst 
belasten koennte bei einer Strafttat zu beihilfe zum Betrug die allerdings
2 Jahre vor der Bewaehrung passiert ist.
Bitte um Rat

sorry, ich verstehe nur bahnhof.
warum sollte jemand eine aussage machen wenn ihn das selber belastet? und warum fragt dieser jemand nicht seinen anwalt - der kennt die sache doch ganz genau?

Es geht um mich
Ich bin auf Bewährung…
bin als zeuge geladen beim gerichtstermin…
und ixh habe damals beihilfe geleistet zum betrug…
nun meine frage wird deshalb meine Bewährung wiederrufen
sollte etwas gegen mich eingeleitet werden wegen dieser Sache
von damals

Hallo

Kann die Bewährung wiederrufen werden…
aufgrund einer Aussage beim Gericht die einen selbst belasten koennte bei einer Strafttat zu beihilfe zum Betrug die allerdings
2 Jahre vor der Bewaehrung passiert ist.
Bitte um Rat

"StGB

§ 56f Widerruf der Strafaussetzung
(1) Das Gericht widerruft die Strafaussetzung, wenn die verurteilte Person

  1. in der Bewährungszeit eine Straftat begeht und dadurch zeigt, daß die Erwartung, die der Strafaussetzung zugrunde lag, sich nicht erfüllt hat,
  2. gegen Weisungen gröblich oder beharrlich verstößt oder sich der Aufsicht und Leitung der Bewährungshelferin oder des Bewährungshelfers beharrlich entzieht und dadurch Anlaß zu der Besorgnis gibt, daß sie erneut Straftaten begehen wird, oder
  3. gegen Auflagen gröblich oder beharrlich verstößt."
    http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871…

Ich meine, in dem Gesetz steht ganz eindeutig, dass eine Straftat, die zur Widerrufung der Bewährung führen könnte, in der Bewährungszeit begangen werden muss, und nicht davor.

Bin keine Juristin, aber bei eindeutigen Gesetzen kann man sich nach meiner Erfahrung darauf verlassen, dass die auch so gelten.

Aber es kann natürlich passieren, dass man denn wegen dieser früheren Tat noch verurteilt wird. - Aber wenn man freiwillig aussagt, das wirkt doch immer strafmildernd, glaube ich.

Ich glaube, man ist nicht verpflichtet, Dinge auszusagen, die einen selber belasten könnten. Wenn man die Aussage aber machen will, dann könnte man übrigens auch an Ort und Stelle den Richter fragen, was für Konsequenzen eine selbstbelastende Aussage haben könnte, und ob man diese Aussage wirklich machen muss.

Viele Grüße

Es geht um mich

tja. dann ist die sache jetzt wegen FAQ:1129 leider beendet. man sollte schon lesen, was man da per mausclick bestätigt.

Nemo tenetur se ipse accusare - owT -
(nix)