Kann eine Witwe Erbe ausschlagen?

Hallo

Kann eine Witwe, die seit drei Jahren vom Verstorbenen getrennt lebt, das Erbe ausschlagen?
Muß sie bei einer Zugewinngemeinschaft nicht trotzdem, für nach der Trennung(Scheidung nicht mal eingereicht) gemachte Schulden des Verstorbenen haften?
Danke

Gruß onlycoupe

Hallo,

Kann eine Witwe, die seit drei Jahren vom Verstorbenen
getrennt lebt, das Erbe ausschlagen?

ja!

Muß sie bei einer Zugewinngemeinschaft nicht trotzdem, für
nach der Trennung(Scheidung nicht mal eingereicht) gemachte
Schulden des Verstorbenen haften?

Nein.

so geschehen bei der Mutter einer Freundin.
Wird das Erbe ausgeschlagen, verliert die Dame alerdings auch die Rechta aus dem Erbe.

Es gilt alles oder nichts.

Gandalf

Zum Thema „Haftung für Schulden“ noch folgendes:
Nie haftet in der Zugewinngemeinschaft der eine Ehepartner für Schulden des anderen, sondern stets nur für eigene oder gemeinsam eingegangene Verbindlichkeiten ( z.B. bei einem gemeinsam aufgenommenen Bankdarlehen). Ausnahme: Der eine macht Schulden für den gemeinsamen Haushalt, dann haftet der andere mit, § 1357 BGB.
Im angefragten Fall kommt eine Haftung daher überhaupt nicht in Frage.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich danke euch beiden!