Kann Schenkung auch nach 15 Jahren ungültig sein

Liebe/-r Experte/-in,

kann eine Schenkung, die 1995 notariell beglaubigt wurde, ungültig sein, wenn in der Urkunde beim Schenkenden „nach eigenen Angaben Gütertrennung“ steht, es aber keine Urkunde über Gütertrennung gibt und der Ehepartner nicht unterschrieben hat?

Es handelt sich dabei um ein Haus, bei dem nur die Ehefrau im Grundbuch stand. Sie hatte selbst vor längerer Zeit geerbt und es gab nacheinander 3 Häuser, die ihr gehört hatten und in denen die Familie gewohnt hatte.

Und was ist mit dem Zugewinn?
Der Ehemann war sehr gut verdienend.

Kann man dagegen noch irgendetwas unternehmen?
Und wenn ja, wie hoch wären die Erfolgsaussichten?

Vielen Dank für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

GB

Bei allem Verständnis: Aufgrund dieser dürftigen Info kann keine seriöse und verlässliche Aussage erwartet werden. Ich kann nur raten, was gemeint sein könnte: Wenn die Ehefrau in der Zugewinngemeinschaft gelebt und weiteres nennenswertes Vermögen hatte, dann ist in der Regel eine Zustimmung des Ehegatten zur Schenkung einer Immobilie an einen Dritten nicht erforderlich. Ebenso bei bei einer bestehenden Gütertrennung. Nur aufgrund einer eingehenden Prüfung aller Unterlagen und der Vermögenssituation (siehe oben) kann Ihre Frage verlässlich beantwortet werden. Falls die Schenkung wegen fehlender Zustimmung unwirksam sein sollte, kann die Rückabwicklung noch jetzt verlangt werden.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(Mitglied seit 2003 und über 1.860-mal Fragen beantwortet)