Kauf ohne Erbschein

Fam. A hat sich bei Fam. B ein Haus angeschaut, A+B sind sich einig über Kaufpreis und Fam. A will kaufen. Nun kommt Fam. B und erzählt sie haben das Haus geerbt, Erbschein beantragt, das zuständige Gericht habe aber gesagt es dauere bis zu einem Jahr bis der Erbschein da sei. Fam. A will natürlich so lange nicht warten, Fam. B schlägt vor den Kauf vorher abzuwickeln und dann auf den Erbschein zu warten, Fam. A könne derweil das Haus aber schon „nutzen“. Jetzt hat Fam. A im Internet die Info gefunden, das ohne Erbschein kein Verkauf möglich sei, ist das so richtig ??? Gibt es Möglichkeiten den Erbschein zu beschleunigen ???

Hallo,

also, normalerweise dauert die Ausstellung eines Erbscheines nicht ein Jahr, es sein denn, die Erbschaftsfrage ist nicht vollständig geklärt.

In unserem Fall hat es genau 8 Tage gedauert und da ging sogar um mehrere Immobilien.

Gruß

Wolfgang

Fam. A hat sich bei Fam. B ein Haus angeschaut, A+B sind sich
einig über Kaufpreis und Fam. A will kaufen. Nun kommt Fam. B
und erzählt sie haben das Haus geerbt, Erbschein beantragt,
das zuständige Gericht habe aber gesagt es dauere bis zu einem
Jahr bis der Erbschein da sei. Fam. A will natürlich so lange
nicht warten,

Fam. A wäre gut beraten, sich von Fam. B und diesem Haus sofort zu verabschieden.
Das Verhalten von Fam. B, zuerst Verkaufsverhandlungen zu führen und danach erst damit rauszurücken, daß die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt sind, ist m.E. extrem unseriös.

Fam. B schlägt vor den Kauf vorher abzuwickeln
und dann auf den Erbschein zu warten, Fam. A könne derweil das
Haus aber schon „nutzen“.

Der Vorschlag ist totaler Blödsinn.
Es wird sich nämlich kein deutscher Notar finden, der einen Grundstücks-Kaufvertrag bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen beurkundet.

Jetzt hat Fam. A im Internet die
Info gefunden, das ohne Erbschein kein Verkauf möglich sei,
ist das so richtig ???

Das ist der nächste Blödsinn.
Zum Grundstücksverkauf ist nicht ein Erbschein erforderlich, sondern der Grundbucheintrag, der den Verkäufer als Eigentümer ausweist.

Gibt es Möglichkeiten den Erbschein zu
beschleunigen ???

Das ist unwichtig. Siehe oben. Entscheidend ist allein der Eintrag im Grundbuch. Bei eindeutiger Erbschaft ist für den Grundbucheintrag kein Erbschein erforderlich.

Gruß Gudrun

Jetzt hat Fam. A im Internet die
Info gefunden, das ohne Erbschein kein Verkauf möglich sei,
ist das so richtig ???

Das ist der nächste Blödsinn.
Zum Grundstücksverkauf ist nicht ein Erbschein erforderlich,
sondern der Grundbucheintrag, der den Verkäufer als Eigentümer
ausweist.

Nein, denn wenn ein Erbe sowieso vor hat, eine geerbte Immobilie zu verkaufen, kann auf die Grundbuchumschreibung verzichtet werden und aufgrund des Erbscheins kommt dann der Kaufvertrag zustande.

Allerdings kann es tatsächlich sein, dass die Ausstellung eines Erbscheins einige Zeit in Anspruch nimmt, selbst bei völlig klarer Lage, je nach Bearbeitungsgeschwindigkeit des Nachlassgerichtes.

Hallo,

von so viel geballter Sachkompetenz kann man nur geplättet sein. Vermutlich lebe ich in einem anderen Land, in dem ich Verkäufe von Erben bei noch nicht vorliegendem Erbschein regelmäßig bei beliebigen Notaren beurkunden lasse, die bislang auch in keinem Fall zu Problemen geführt haben. Nachteil meines Landes ist allerdings, dass quer durch die Republik die Erbscheinserteilung auch bei vollkommen klaren Sachverhalten zwischen wenigen Tagen und tatsächlich über einem Jahr, je nach Nachlassgericht dauert.

Es gibt Vertragskonstrukte, die in so einer Situation größtmögliche Sicherheit für alle Beteiligten bedeuten. Ein spezialisierter Anwaltskollege hilft gerne.

BTW: Hoffentlich hat da jetzt noch keiner sein Traumhaus verloren!

Kopfschüttelnder Gruß vom Wiz

1 Like

Hallo,

bei uns gilt folgendes:

Einen Erbschein benötigt man aber, wenn a) kein Testament vorhanden ist, b) ein Grundstück zum Nachlass gehört und nur ein privatschriftliches Testament vorhanden ist und c) wenn der Inhalt des Testaments nicht eindeutig ist.

Gruß

Wolfgang

Hallo,

also, normalerweise dauert die Ausstellung eines Erbscheines
nicht ein Jahr, es sein denn, die Erbschaftsfrage ist nicht
vollständig geklärt.

In unserem Fall hat es genau 8 Tage gedauert und da ging sogar
um mehrere Immobilien.

Gruß

Wolfgang

in einem anderen Fall dauert es nun schon 3 Monate, obwohl Erben klar sind.

Gruss Sid

Hallo,

von so viel geballter Sachkompetenz kann man nur geplättet
sein.

Du siehst mich auch geplättet - über Deine Antwort!
Ich weiß nicht einmal, ob ich gemeint bin oder ob Du Dich verklickt hast.

Vermutlich lebe ich in einem anderen Land, in dem ich
Verkäufe von Erben bei noch nicht vorliegendem Erbschein
regelmäßig bei beliebigen Notaren beurkunden lasse, die
bislang auch in keinem Fall zu Problemen geführt haben.

Ich wüßte nicht, daß ich irgendwo geschrieben hätte, daß für die Beurkundung von Grundstückskaufverträgen ein Erbschein erforderlich ist.
Bitte lies meinen diesbezüglichen Satz nochmal nach.
Wenn die Erbschaft völlig eindeutig ist und andere Dokumente (notarielles Testament oder Erbvertrag) vorliegen, dann braucht es überhaupt keinen Erbschein.

Kommt es Dir nicht komisch vor, wenn ein Erbe als Verkäufer einen potentiellen Käufer auf ein nicht-existentes Dokument hinweist, das im Zweifel überhaupt nicht erforderlich ist?

Da ich mich zur Frage der Dauer überhaupt nicht geäußert habe,
richtet sich dieser Absatz:

Nachteil meines Landes ist allerdings, dass quer durch die
Republik die Erbscheinserteilung auch bei vollkommen klaren
Sachverhalten zwischen wenigen Tagen und tatsächlich über
einem Jahr, je nach Nachlassgericht dauert.

vermutlich an den Ursprungsposter.

Im stillen habe ich mich allerdings gefragt, wieso jemand einen (teuren) Erbschein beantragt, wenn mit anderen Dokumenten die Erbschaft nachgewiesen werden kann.

Dieses hier:

Es gibt Vertragskonstrukte, die in so einer Situation
größtmögliche Sicherheit für alle Beteiligten bedeuten. Ein
spezialisierter Anwaltskollege hilft gerne.

dürfte eindeutig an den Ursprungsposter adressiert sein.

BTW: Hoffentlich hat da jetzt noch keiner sein Traumhaus
verloren!

Schlimmer wäre es aber, wenn nach einem Jahr des Wohnens im Traumhaus plötzlich ein bis dato unbekannter Miterbe auf der Matte auf dem Erbschein stünde.

Kopfschüttelnder Gruß vom Wiz

ebensolchen kopfschüttelnden

Gruß Gudrun

Zum Grundstücksverkauf ist nicht ein Erbschein erforderlich,
sondern der Grundbucheintrag, der den Verkäufer als Eigentümer
ausweist.

Nein, denn wenn ein Erbe sowieso vor hat, eine geerbte
Immobilie zu verkaufen, kann auf die Grundbuchumschreibung
verzichtet werden und aufgrund des Erbscheins kommt dann der
Kaufvertrag zustande.

Keine Ahnung, ob das so ist.

Wenn ein Erbe einer Immobilie die Wahl hat zwischen kostenloser Grundbuchumschreibung und teurem Erbschein, wofür wird er sich wohl entscheiden?

Allerdings kann es tatsächlich sein, dass die Ausstellung
eines Erbscheins einige Zeit in Anspruch nimmt, selbst bei
völlig klarer Lage, je nach Bearbeitungsgeschwindigkeit des
Nachlassgerichtes.

Für wen ist diese Information gedacht?

Gruß Gudrun

Wenn ein Erbe einer Immobilie die Wahl hat zwischen
kostenloser Grundbuchumschreibung und teurem Erbschein, wofür
wird er sich wohl entscheiden?

Je nachdem, ob es dem oder den Erben sehr mit dem Verkauf pressiert oder nicht und ob man nicht vielleicht sowieso einen Erbschein braucht, weil Bankkonten vorhanden sind, denn die Grundbuchumschreibung nimmt nochmal Zeit in Anspruch.

Für wen ist diese Information gedacht?

Für niemandem bestimmtem, aber es war ja zu lesen, dass das innerhalb acht Tage ginge, ich wollte nur darauf hinweisen, dass das nicht die Regel ist.

Gruß
Sahne