servus!
ohje, da bringst du was durcheinander…
Kaufmann (§§ 1,2,6… HGB)
- Kaufmann ist derjenige, der ein Handelgewerbe betreibt. Was ein Handelgewerbe ist wird in §1Abs.2 HGB beschrieben. (–> „Ist-Kaufmann“)
- Zusätzlich kann ein Gewerbebetrieb durch Eintragung ins Handelsregister die Kaufmannseigenschaft erlangen (Wenn es sich nicht schon um ein Handesgewerbe i.S. v. $1 Abs.2 handelt, denn sonst würde ja §1 HGB zutreffen) (–> „Kannkaufmann“)
- Es gibt auch noch den so genannten Formkaufmann; das sind Handelsgesellschaften, die aufgrund Ihrer Rechtsform die Kaufmannseigenschaft erlangen (z.B. GmbH…)
Zusammenfassend: Kaufmann bei einer GmbH ist die GmbH selbst. Ist dagegen eine Person (z.b. „Einzelfirma“) Kaufmann, so ist die Person selbst.
Ein Prokurist dagegen wird zwar ins HR eingetragen, erlangt dadurch allerdings KEINE Kaufmannseigenschaft!
Die Firma eines Kaufmanns ist der Name unter dem er seine Geschäfte betreibt. (z.B. Müller e.K., Müller GmbH, Mayer OHG) (vgl. §17 HGB)
d.h.
§51 HGB „Der Prokurist hat in der Weise zu zeichnen, daß er der Firma seinen Namen mit einem die Prokura andeutenden Zusatz beifügt.“
–>
Müller OHG
ppa. Max Mayer
(ppa. = per Prokura; Max Mayer ist der Prokurist)
(Auf die Vorschriften für Land-/forstwirtschaft hab ich bewusst nicht berücksichtigt, §3)
sorry an die juristen für meine leihenhafte darstellung, bitte um verbesserung falls fehler vorhanden…
hoffe es hilft…
gruß
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