Kaufmann u. Firma (Begriff)

Hi,

habe mal zwei fragen an euch:

Was ist ein Kaufmann und was ist eine Firma?

Kaufmann ist ja derjenige, der im Handelsregister eingetragen ist.
D.h. wenn ich als Prokurist im Handelsregister eingetragen bin, bin ich
Kaufmann oder?

Firma ist sozusagen der Name des Mitarbeiters? Und die Unterschrift?
Oder habe ich das falsch verstanden?
Also Herr Müllers Firma ist Müller? Versteh ich nicht wirklich. Wozu muss ich wissen was Firma heist?

Es fragt doch keiner wie heist ihre Firma sondern wie war ihr Name.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß Jan

servus!

ohje, da bringst du was durcheinander…

Kaufmann (§§ 1,2,6… HGB)

  • Kaufmann ist derjenige, der ein Handelgewerbe betreibt. Was ein Handelgewerbe ist wird in §1Abs.2 HGB beschrieben. (–> „Ist-Kaufmann“)
  • Zusätzlich kann ein Gewerbebetrieb durch Eintragung ins Handelsregister die Kaufmannseigenschaft erlangen (Wenn es sich nicht schon um ein Handesgewerbe i.S. v. $1 Abs.2 handelt, denn sonst würde ja §1 HGB zutreffen) (–> „Kannkaufmann“)
  • Es gibt auch noch den so genannten Formkaufmann; das sind Handelsgesellschaften, die aufgrund Ihrer Rechtsform die Kaufmannseigenschaft erlangen (z.B. GmbH…)

Zusammenfassend: Kaufmann bei einer GmbH ist die GmbH selbst. Ist dagegen eine Person (z.b. „Einzelfirma“) Kaufmann, so ist die Person selbst.

Ein Prokurist dagegen wird zwar ins HR eingetragen, erlangt dadurch allerdings KEINE Kaufmannseigenschaft!

Die Firma eines Kaufmanns ist der Name unter dem er seine Geschäfte betreibt. (z.B. Müller e.K., Müller GmbH, Mayer OHG) (vgl. §17 HGB)

d.h.

§51 HGB „Der Prokurist hat in der Weise zu zeichnen, daß er der Firma seinen Namen mit einem die Prokura andeutenden Zusatz beifügt.“

–>

Müller OHG

ppa. Max Mayer

(ppa. = per Prokura; Max Mayer ist der Prokurist)

(Auf die Vorschriften für Land-/forstwirtschaft hab ich bewusst nicht berücksichtigt, §3)

sorry an die juristen für meine leihenhafte darstellung, bitte um verbesserung falls fehler vorhanden…

hoffe es hilft…

gruß

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Hallo,

sorry an die juristen für meine leihenhafte darstellung, bitte
um verbesserung falls fehler vorhanden…

Bin auch kein Jurist, hab’ aber auc keine Fehler gefunden. Nur einige Ergänzungen noch:

Zusammenfassend: Kaufmann bei einer GmbH ist die GmbH selbst.
Ist dagegen eine Person (z.b. „Einzelfirma“) Kaufmann, so ist
die Person selbst.

Bei Personengesellschaften mit mehreren Personen können alle (z.B. OHG) oder auch nur einer (z.B. Kommanditgesellschaft) Kaufmann sein.

Die Firma eines Kaufmanns ist der Name unter dem er seine
Geschäfte betreibt. (z.B. Müller e.K., Müller GmbH, Mayer OHG)
(vgl. §17 HGB)

Und zur Klarstellung: Die Firma muss nichts mit dem eigenen Namen zu tun haben. Herr Müller könnte seinen Betrieb auch „Wer-Weiss-Was-Laden“ firmieren (er könnte dann natürlich eventuell Ärger mit Leuten die ältere Namensrechte haben bekommen, aber das ist wieder eine andere Geschichte…).

Grüße,

Anwar