Kaufverpflichtung?

Hallo,

mich würde interessieren, unter welchen Umständen man zum Kauf einer Ware verpflichtet werden kann und was passiert, wenn man es dennoch nicht tut.

Ich denke da z.B. an speziell für den Kunden zubereitete Lebensmittel (z.B. Fleisch von der Fleischtheke), dass man dann aber doch nicht mehr will und im Supermarkt zurückleget.

Wäre das strafbar?

Oder wenn da ein Schild steht „Berühren der Ware verpflichtet zum Kauf“, der Kunde tut es aber nicht.

Jein
Hallo,

mich würde interessieren, unter welchen Umständen man zum Kauf
einer Ware verpflichtet werden kann und was passiert, wenn man
es dennoch nicht tut.

zum Kauf einer Ware kann man sich nur selbst verpflichten, in dem man durch eine Willenserklärung einen entsprechenden Kaufvertrag schließt. Wir der Vertrag von einer Partei nicht erfüllt, kann die andere auf Erfüllung klagen.

Ich denke da z.B. an speziell für den Kunden zubereitete
Lebensmittel (z.B. Fleisch von der Fleischtheke), dass man
dann aber doch nicht mehr will und im Supermarkt zurückleget.

In der Regel dürfte vor der Aushändigung ein Vertrag geschlossen worden sein, womit die Verpflichtung zur Erfüllung bestehen dürfte. Einfaches Zurücklegen, gilt also nicht.

Wäre das strafbar?

Nein. Aber es könnte zivilrechtliche Folgen haben.

Oder wenn da ein Schild steht „Berühren der Ware verpflichtet
zum Kauf“, der Kunde tut es aber nicht.

Was tut er nicht? Berühren oder kaufen? Zum Kauf kann niemand verpflichtet werden (siehe oben). Verschlechtert sich die Ware aber in irgendeiner Form, macht sich der Kunde ggf. schadenersatzpflichtig.

Gruß

S.J.

Hi.

Danke, für die Erläuterung.

Oder wenn da ein Schild steht „Berühren der Ware verpflichtet
zum Kauf“, der Kunde tut es aber nicht.

Was tut er nicht? Berühren oder kaufen? Zum Kauf kann niemand
verpflichtet werden (siehe oben). Verschlechtert sich die Ware
aber in irgendeiner Form, macht sich der Kunde ggf.
schadenersatzpflichtig.

Sorry, habe mich unklar ausgedrückt.

Ja, der Kunde nimmt z.B. an der SB-Backwarentheke ein Brot in die Hand, legt es dann aber wieder zurück. Dadrüber steht aber der Hinweis „Berühren der Ware verpflichtet zum Kauf“. Danach verläßt er den Supermarkt ohne das Brot.

Dabei wird er von einem Supermarktmitarbeiter beobachtet.

Es geht hier ja um hygenische Aspekte. Das Brot wird dadurch ansich ja nicht schlecht.

Hallo,

Ja, der Kunde nimmt z.B. an der SB-Backwarentheke ein Brot in
die Hand, legt es dann aber wieder zurück. Dadrüber steht aber
der Hinweis „Berühren der Ware verpflichtet zum Kauf“. Danach
verläßt er den Supermarkt ohne das Brot.

Dabei wird er von einem Supermarktmitarbeiter beobachtet.

Es geht hier ja um hygenische Aspekte. Das Brot wird dadurch
ansich ja nicht schlecht.

wie gesagt: Verschlechtert sich die Ware in irgendeiner Form, macht sich der Kunde ggf. schadenersatzpflichtig. In dem geschilderten Fall kann das Brot nicht mehr verkauft werden. Dem Supermarkt dadurch entstehende Kosten müsste der Kunde ersetzen. In dem Fall wäre es sicher sinnvoller, er würde das Brot dann kaufen.

Gruß

S.J.