Jein
Hallo,
mich würde interessieren, unter welchen Umständen man zum Kauf
einer Ware verpflichtet werden kann und was passiert, wenn man
es dennoch nicht tut.
zum Kauf einer Ware kann man sich nur selbst verpflichten, in dem man durch eine Willenserklärung einen entsprechenden Kaufvertrag schließt. Wir der Vertrag von einer Partei nicht erfüllt, kann die andere auf Erfüllung klagen.
Ich denke da z.B. an speziell für den Kunden zubereitete
Lebensmittel (z.B. Fleisch von der Fleischtheke), dass man
dann aber doch nicht mehr will und im Supermarkt zurückleget.
In der Regel dürfte vor der Aushändigung ein Vertrag geschlossen worden sein, womit die Verpflichtung zur Erfüllung bestehen dürfte. Einfaches Zurücklegen, gilt also nicht.
Wäre das strafbar?
Nein. Aber es könnte zivilrechtliche Folgen haben.
Oder wenn da ein Schild steht „Berühren der Ware verpflichtet
zum Kauf“, der Kunde tut es aber nicht.
Was tut er nicht? Berühren oder kaufen? Zum Kauf kann niemand verpflichtet werden (siehe oben). Verschlechtert sich die Ware aber in irgendeiner Form, macht sich der Kunde ggf. schadenersatzpflichtig.
Gruß
S.J.