Kindesunterhalt

ab welchem gehalt muss man unterhalt für sein kind zahlen, nachdem man geschieden wurde?

ab welchem gehalt muss man unterhalt für sein kind zahlen,
nachdem man geschieden wurde?

Frage ist ein wenig ungenau, von daher kann die Antwort auch nicht anders ausfallen: BGB 2 § 1603
(1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonsigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenden Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.
Gruß Regina

Hallo,

wenn berufstätig, hat der Barunterhaltspflichtige einen Selbstbehalt von 900 Euro. Die Arbeitswegekosten sind in bestimmten Grenzen vorher schon abziehbar.
Beispiel: wenn man keine Arbeitswegekosten hat und mehr als 900 Euro verdient ist man zu Barunterhalt verpflichtet. Wie hoch der Unterhalt ist, hängt dann vom Einkommen ab.

Wenn NICHT berufstätigt, hat der Barunterhaltspflichtige einen Selbstbehalt von 770 Euro.

Alles nachlesbar in der Düsseldorfer Tabelle die auf der HP des Oberlandesgerichtes Düsseldorf findbar ist.

Gruß
Ingrid